
(Michael Weyland) Allein durch mehr Effizienz in der Verwaltung können gesetzliche Krankenkassen jährlich 1,4 Milliarden Euro einsparen. Das ergab eine im Auftrag der Direktkrankenversicherung BIG direkt gesund durchgeführte Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI), die heute in Berlin vorgestellt wurde. Erstmals untersuchten die Wissenschaftler des RWI die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen und wiesen dabei ein Einsparpotenzial in Milliardenhöhe nach. Die durchschnittlichen Verwaltungskosten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) könnten demnach allein durch effizientere Verwaltungsstrukturen um 13 Prozent jährlich gesenkt werden. Statt derzeit 10,5 Milliarden Euro müsste die GKV der Studie zufolge nur 9,09 Milliarden Euro pro Jahr für Verwaltung ausgeben. In der GKV fallen durchschnittlich 149,44 Euro Verwaltungskosten pro Versichertem an. Nach Berücksichtigung der Steuerbarkeit einzelner Verwaltungskosten und eines Morbiditätseffekts in der Versichertenstruktur wurde aus den Zahlen der BIG ein Referenzwert von 129,42 Euro gebildet, der von der durchschnittlichen Kasse erreicht werden sollte. Damit könnten die Verwaltungsausgaben um 20,02 Euro pro Versichertem jährlich gesenkt werden. Die BIG direkt gesund liegt mit ihren Verwaltungsaufwendungen in Höhe von 104,87 Euro pro Versichertem unter dem Referenzwert.
Das Risiko, einen Arbeitsunfall zu erleiden, ist 2009 auf einen neuen Tiefstand gefallen. Das geht aus den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung in Berlin vorgelegt hat. Danach hat sich das Risiko von 26,8 Arbeitsunfällen je 1.000 Vollarbeiter auf 24,3 Unfälle verringert.
Schnell mal vom FKK-Strand zum Auto und ab nach Hause - Splitterfasernackt durch die Stadt. "Die Straßenverkehrsordnung gibt keine Kleidungsvorschriften vor. Im eigenen Auto kein Problem, solange man nicht aussteigt", so Thomas Kuwatsch, Portalmanager von auto.de. "Nach Paragraph 183 StGB kann es den männlichen Nackedei für bis zu einem Jahr hinter Gitter bringen. Zeigefreudige Frauen werden nach §183 nicht bestraft", so der Leipziger Verkehrsrechtsanwalt Andreas Kretschmer. Also Männer, auch wenn es ungerecht ist: Nackt Auto fahren ja, austeigen leider nein.
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