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Wirtschafts-News vom 18. Juli 2019

Michael Weyland informiert...

(Michael Weyland) Große Teile des Jahres werden von Häuslebauern genutzt, um sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Doch die Vorfreude aufs Eigenheim wird oft schnell getrübt, denn Ärger mit dienstleistenden Unternehmen stehen meist auf der Tagesordnung und auch Schäden durch Brand oder Diebstahl sind nicht ausgeschlossen. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, welche Versicherungsverträge Schutz vor diesen und weiteren Risiken bieten.

„Einen unverzichtbaren Versicherungsschutz bietet die Bauherren-Haftpflichtversicherung, denn Bauherrinnen und Bauherren haften für sämtliche Schäden, die von Baustelle und Grundstück ausgehen. Dieses existenzielle Risiko wird durch den Vertrag abgedeckt“, erläutert man beim BdV. Auch zum Abschluss einer Feuerrohbau- und einer Bauleistungsversicherung rät der Verbraucherschutzverein.

Bauherren haften für alle Schäden, die vom Bau und dem Baugrundstück ausgehen - wenn zum Beispiel Besucher in die unbeleuchtete Baugrube stürzen. „Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung leistet in solchen Fällen Schadensersatz oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab – notfalls sogar vor Gericht“, erklärt man. Der Versicherungsschutz gilt meistens für maximal zwei Jahre. Die Deckungssumme sollte mindestens fünf Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden betragen.

Die Feuer-Rohbauversicherung sollte zu Baubeginn abgeschlossen werden. Versichert ist der Rohbau gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion. „Eine Feuer-Rohbauversicherung bekommen Sie häufig für einen bestimmten Zeitraum beitragsfrei, wenn Sie bei derselben Gesellschaft für später eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Die Wohngebäudeversicherung tritt in Kraft, sobald Sie die Bezugsfertigkeit gemeldet haben“, heißt es.

Eine Bauleistungsversicherung/Bauwesenversicherung schützt vor unvorhergesehenen Schäden, beispielsweise an Bauleistungen, Baustoffen oder Bauteilen. Der Versicherungsschutz kann sich auf eine Reihe unterschiedlicher Risiken erstrecken, wie beispielsweise Sturm und Hagel, Vandalismus, Konstruktions- und Material- bzw. Ausführungsfehler oder Diebstahl der mit dem Gebäude fest verbundenen Bestandteile. Die Versicherungsdauer beträgt meist maximal zwei Jahre oder endet mit Bezugsfertigkeit, behördlicher Bauabnahme oder sechs Werktage seit Nutzung (frühester Zeitpunkt maßgebend). Da die Versicherung auch dann leistet, wenn Schäden zu Lasten der Baufirma gehen, sollten Bauherren mit Bau- und Handwerkerfirmen klären, ob sich diese am Beitrag beteiligen. Und wenn dem bauausführenden Unternehmen mittendrin finanziell die Luft ausgeht, schützt die Baufertigstellungsversicherung vor Mehrkosten durch die Beauftragung anderer Firmen.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden unter: www.was-audio.de/aanews/News20190717_kvp.mp3

 


Veröffentlicht am: 18.07.2019

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