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Wirtschafts-News vom 6.9.2019

Michael Weyland informiert...

(Michael Weyland) Es ist kaum zu glauben. Sie wohnen in derselben Straße wie Ihr Arbeitskollege, sind bei demselben Unternehmen versichert, fahren ein identisches Auto und sollen trotzdem für den gleichen Versicherungsschutz mehr zahlen? Das können Sie nicht glauben? Es ist aber so und das Zauberwort heißt: Regionalklassen und die können extrem fein abgestuft sein. 
 
Das liegt daran, dass sich die meisten Versicherer nicht nur auf die grobe Einteilung der Regionalklassen stützen, sondern die Beiträge postleitzahlgenau berechnen, wie man bei CHECK24 sagt.  Es mag zwar verwunderlich sein, aber es kommt immer wieder vor, dass eine Straße in derselben Stadt unterschiedliche Postleitzahlen hat. Beispiel: Die Landsberger Allee in Berlin. Hier zeigen Beispielberechnungen, dass der Kfz-Versicherungsbeitrag zwischen verschiedenen Postleitzahlgebieten in der Landsberger Allee in Berlin bei sonst identischen Tarifmerkmalen um bis zu 110 Euro pro Jahr variiert. Deutliche Unterschiede gibt es zum Beispiel auch in der Bergedorfer Straße in Hamburg (90 Euro), in der Georg-Schumann-Straße in Leipzig (87 Euro) und in anderen deutschen Großstädten.    

Doch es geht noch drastischer, wenn man in einem anderen Ort umzieht. Denn nur durch den anderen Wohnort können sich die Kfz-Versicherungsbeiträge zweier ansonsten identischer Versicherungsnehmer um bis zu 224 Euro pro Jahr oder 59 Prozent unterscheiden. Das zeigen umfangreiche Beispielberechnungen auf Basis der jährlich vom GDV veröffentlichten Regionalklassen. Diese bilden die Schadenbilanz einer Region für die Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung ab.   
 
In einem Beispiel von CHECK24 zahlt ein Versicherungsnehmer im Zulassungsbezirk Wesermarsch in Brandenburg mit wenigen gemeldeten Kfz-Schäden für seinen vollkaskoversicherten VW up! 378 Euro pro Jahr. Würde er stattdessen in einer Region mit schlechter Schadenbilanz in Berlin wohnen, läge seine Jahresprämie bei 602 Euro. 

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung durch Umstufung der Regionalklasse

Erhöht sich der Versicherungsbeitrag durch Umstufung des Zulassungsbezirks in eine höhere Regionalklasse, haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. Die Regionalklassen werden einmal jährlich für alle deutschen Zulassungsbezirke herausgegeben. Dadurch bedingte Beitragsanpassungen kommunizieren Versicherer in der Regel mit der Beitragsrechnung für das neue Jahr, die meist im Oktober oder November verschickt wird.
 
Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden unter: www.was-audio.de/aanews/News20190905_kvp.mp3

 


Veröffentlicht am: 06.09.2019

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