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Wirtschafts-News vom 3. Oktober 2019

Michael Weyland informiert...

(Michael Weyland) In Deutschland nimmt die Zahl der Studierenden von Jahr zu Jahr zu. Laut Statistischem Bundesamt lag die Anzahl der Studierenden an Hochschulen im Wintersemester 2018/19 bei rund 2.860.000. Das sind rund 42% mehr als noch vor zehn Jahren. Auch dieses Jahr haben sich zu Studienbeginn im Oktober wieder viele junge Menschen an Universitäten und Hochschulen eingeschrieben.

Auch wenn die Wohnungssuche, der neue Studienplan und ein Semesterjob im Vordergrund stehen, ist der richtige Versicherungsschutz mindestens genauso wichtig. „Die private Haftpflichtversicherung ist unerlässlich, aber auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Verträgen“, informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den unverzichtbaren Versicherungsverträgen, denn jede Person, die einer anderen Person einen Schaden zufügt, ist dieser zum Ersatz des Schadens verpflichtet. „Während der Erstausbildung, also im ersten Studium, auch Bachelor- und unmittelbar anschließendem Masterstudiengang, besteht in der Regel Versicherungsschutz über die Eltern“, erläutert man beim BdV. Das Geld für den Abschluss eines eigenen Vertrages kann hier also zumindest bis zu einem bestimmten Alter gespart werden. Wir empfehlen jedoch, sich die Mitversicherung sicherheitshalber noch einmal vom Versicherungsunternehmen schriftlich bestätigen zu lassen.

Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Verträgen, da unvorhergesehene Ereignisse oft das ganze Leben verändern können. Da die Prämien zur Erlangung des Versicherungsschutzes mit zunehmendem Alter in der Regel steigen und sich auch der Gesundheitszustand im Alter häufig nicht verbessert, bietet der Abschluss in jungen Jahren oft Vorteile. „Um einen optimalen Schutz zu erhalten, empfiehlt es sich, eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen, am besten bei einem Versicherungsberater“, empfiehlt der BdV.

Die Versicherung gegen das Krankheitskostenrisiko ist gesetzlich vorgeschrieben. „In den meisten Fällen sind Studierende bis zum 25. Lebensjahr über die gesetzliche Krankenversicherung der Eltern kostenfrei mitversichert“, heißt es. Voraussetzung dafür ist, dass das regelmäßige Einkommen nicht mehr als 445 Euro beträgt oder lediglich einem 450 Euro Mini-Job nachgegangen wird.

Einen Überblick über den wichtigen Versicherungsschutz gibt die BdV-Broschüre „Gut versichert in Ausbildung und Studium“. Darin kann man explizit nachlesen, was man noch benötigt.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden unter: www.was-audio.de/aanews/News20191002_kvp.mp3

 


Veröffentlicht am: 03.10.2019

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