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Wirtschafts-News vom 13. Oktober 2019

Michael Weyland informiert...



(Michael Weyland) Lieber nicht zu schnell fahren: Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, muss oft strenge Geschwindigkeitsbeschränkungen einhalten - und bei Überschreitungen mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen als in Deutschland. "Vielen Autofahrern ist zudem nicht klar, dass die Bußgelder auch zu Hause vollstreckt werden. In Österreich ist die Grenze mit 25 Euro besonders schnell erreicht", sagt man bei der R+V24-Direktversicherung.

Und viele Deutsche fahren gern mit dem Auto in den Urlaub. "Sie sollten jedoch wissen, dass sie in einigen Ländern 500 Euro oder mehr bezahlen müssen, wenn sie zu schnell fahren", so der Versicherer. Hinzu kommt: Wenn die Bußgelder nicht direkt vor Ort fällig sind, kommt das böse Erwachen nach dem Urlaub - sie werden in den meisten Ländern der EU über die Grenzen hinweg eingetrieben. Grundlage dafür ist eine EU-Verordnung von 2010. Bei Bußgeldern von 70 Euro oder mehr unterstützen die deutschen Behörden die Vollstreckung. "Der Betrag gilt jedoch inklusive Verfahrenskosten. Dadurch ist er selbst bei kleinen Verkehrsverstößen schnell erreicht", erklärt man. Und: Zwischen Österreich und Deutschland gibt es ein spezielles Abkommen, die Vollstreckung greift schon ab 25 Euro.

Andere Länder, andere Sitten

Die R+V24-Experten raten Autofahrern, sich grundsätzlich vor dem Urlaub über Geschwindigkeitsbeschränkungen und andere Verkehrsregeln zu informieren - denn sie unterscheiden sich selbst in EU-Ländern zum Teil erheblich. "Und immer wieder gibt es Änderungen oder es gelten unterschiedliche Tempolimits je nach Tageszeit oder Witterungsverhältnissen".

Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern

Schweiz, Liechtenstein oder beispielsweise Norwegen: Strafzettel aus Nicht-EU-Ländern werden nicht in Deutschland eingetrieben. Dennoch bleiben sie vor Ort vollstreckbar: "Das Bußgeld kann zum Beispiel bei einer Verkehrskontrolle im Tatortland eingefordert werden. Oder bei der Passkontrolle am Flughafen des Ziellandes", sagt man beim Versicherer.

Aktuelle Informationen über die Verkehrsregeln der jeweiligen Länder bekommen Autofahrer beispielsweise bei den Konsulaten, den Fremdenverkehrsämtern oder den Automobilclubs. Reiseführer sind in puncto Bußgelder schnell überholt, darauf sollte man sich besser nicht verlassen. Und selbst wenn Bußgelder unter der Grenze liegen, bei deren Vollstreckung die deutschen Behörden helfen, sollte man sich gut überlegen, ob man es drauf ankommen lässt, sie nicht zu bezahlen. Wenn man irgendwann wieder einmal in das jeweilige Land reist, kann das böse Erwachen kommen. Denn bei Kontrollen können alte Geldstrafen auch nachträglich noch eingetrieben werden.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden unter: www.was-audio.de/aanews/News20191010_kvp.mp3

 


Veröffentlicht am: 13.10.2019

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