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Wirtschafts-News vom 23. März 2020

Michael Weyland informiert...

(Michael Weyland) Ältere Gebäude können wahre Energiefresser sein. Selbst bei äußerst sparsamem Heizen kann die Rechnung für die Heizkosten vergleichsweise sehr hoch sein. Schuld daran ist der Energieverlust aufgrund mangelnder Dämmung. Der lässt sich ganz leicht über eine Wärmebildkamera, wie sie Energieberater einsetzen, darstellen.

Zeit, über eine Sanierung nachzudenken! Die senkt die Wohnnebenkosten, erhöht den Wohnkomfort und den Wert der Immobilie. Zusätzlich wird ein kleiner Beitrag zum Klimaschutz geleistet, wenn z.B. die alte Ölheizung gegen eine umweltfreundlichere Wärmepumpe oder Pelletheizung eingetauscht wird.

Seit 1. Januar 2020 gibt es eine neue gesetzliche Maßnahme aus dem Klimaschutzprogramm 2030, die Gebäudesanierungen fördert, mit dem Ziel, den energetischen Verbrauch zu senken. Sie betrifft Immobilienbesitzer, die ihre Immobilie selbst bewohnen und deren Wohnung oder Haus schon älter als zehn Jahre ist. "Vermietete Gebäudeteile fallen nicht darunter", erklärt man bei der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Lohi). Förderfähig sind u.a. die Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen, der Austausch von Fenstern und Außentüren, der Einbau einer Lüftungsanlage, die Erneuerung der Heizungsanlage sowie die Anschaffung digitaler Systeme, die den Energieverbrauch optimieren.

So viel Geld gibt es vom Staat

Die steuerliche Berücksichtigung findet erstmals in dem Jahr statt, in dem die Umbaumaßnahme beendet wurde. Für dieses Kalenderjahr können sieben Prozent der Sanierungskosten, jedoch maximal 14.000 Euro, von der Steuer abgesetzt werden. Im darauffolgenden Jahr können ebenfalls sieben Prozent bis maximal 14.000 Euro und im zweiten Folgejahr noch sechs Prozent bis maximal 12.000 Euro geltend gemacht werden.

Die steuerliche Bezuschussung erstreckt sich somit über drei Jahre. Sie umfasst insgesamt 20 Prozent der Aufwendungen von maximal 200.000 Euro Sanierungskosten. Der Abzug erfolgt direkt von der Einkommensteuer und ist von Einkommenshöhe und Steuersatz unabhängig.

Der maximale Steuervorteil für ein Wohnobjekt kann in Summe 40.000 Euro betragen. Sind mehrere Personen die Eigentümer, gibt es den maximalen Steuervorteil für alle beteiligten Steuerpflichtigen zusammen nur einmal. Jedoch ist es möglich, verschiedene Einzelmaßnahmen bis zur Fördersumme nacheinander im zugelassenen Zeitfenster von zehn Jahren abzusetzen. Sämtliche förderfähige Maßnahmen dürfen erst nach dem 01.01.2020 beginnen oder beantragtwerden.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.

 


Veröffentlicht am: 23.03.2020

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