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Wirtschafts-News vom 3. April 2020

Michael Weyland informiert...

(Michael Weyland) Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hat am Freitag ihren Bericht mit Empfehlungen zur zukünftigen Rentenpolitik vorgelegt. In Sachen privater Vorsorge und Riester-Rente bleibt sie im Nebulösen oder übernimmt die Forderungen der Versicherungslobby.

Für den Bund der Versicherten e. V. (BdV) ein Armutszeugnis. „Die Rentenkommission hat die Chance vertan, Empfehlungen für eine Korrektur der Geburtsfehler der Riester-Rente auszuarbeiten und die private Vorsorge damit zukunftsfähig zu machen.
Stattdessen setzt sie mit den Lebensversicherern auf das untaugliche Konzept einer sterbenden Branche“
, so Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Der Verbraucherschutzverein hat jüngst mit der Basisdepot-Vorsorge einen eigenen konstruktiven Vorschlag zur Lösung dieser Fragen vorgelegt.

Konkret vermisst der BdV im Gutachten der Rentenkommission klare neue Impulse für die kapitalgedeckte Altersvorsorge. Zwar erkennt die Kommission den Zustand der privaten Altersvorsorge als „nicht zufriedenstellend“ an; es fehlen aber sowohl hinreichende Analysen, warum dies so ist, als auch Empfehlungen für nachhaltige Lösungen. „Die Versicherer tragen mit zu hohen Kosten, überhöhten Annahmen zur Lebenserwartung und massiver Intransparenz die Hauptschuld am Riester-Debakel“, erläutert Kleinlein. Daher wäre es richtig, mit neuen und alternativen Modellen gegenzusteuern, anstatt lediglich die bereits bekannten Fragen nochmals zu stellen. Der Verweis der Rentenkommission auf ein Standardvorsorgeprodukt (im Sinne eines neuen Produktstandards) reicht dafür jedoch nicht aus.

„Wir brauchen für die private Altersvorsorge und die Riester-Rente eine klare Abkehr vom Leitbild der Lebensversicherung“, fordert Kleinlein. Eine von der Rentenkommission angedeutete Lockerung der Riester-Garantien, wie von der Versicherungslobby vorgeschlagen, ist für den BdV nicht konsequent genug. „Wer Garantien lockern will, der muss konsequent auch den Verrentungszwang in Frage stellen“, so Kleinlein. Neben dem Beitragserhalt ist die Verpflichtung zu einer Leibrente derzeit noch das gesetzlich vorgeschriebene zweite zwingende Garantielement in der Riester-Rente, das zudem auch bei der Rürup-Rente vorgeschrieben ist.

„Diese Verrentung zwingt die Versicherer dazu, mit einem Garantiezins und fester Lebenserwartung die Rentenhöhen zu kalkulieren“, erläutert Versicherungsmathematiker Kleinlein. „Der Verrentungszwang führt zu enormen Kosten, die die Auszahlung fast halbieren können!“

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.

 


Veröffentlicht am: 03.04.2020

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