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Wirtschafts-News vom 2. September 2020

Michael Weyland informiert...

(Michael Weyland) Es gibt Versicherungen, mit denen man sich so ziemlich gegen alles absichern kann. Wie sinnvoll oder unsinnig sie sind, ist eine andere Frage. Fakt ist jedoch, dass man häufig erst im Schadenfall merkt, was man besser hätte versichern sollen. Und dazu gehören auch Wasserfahrzeuge!

Ob Boot, Segelboot oder Yacht, wer diese Wasserfahrzeuge nutzt, sollte darauf achten, dass auch die richtigen und wichtigen Versicherungsverträge dabei sind, wenn es das erste Mal nach der Winterpause wieder heißt: Leinen los! Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) weist darauf hin, dass für Bootseigentümer*innen neben einer Privathaftpflichtversicherung, eine Bootshaftpflichtversicherung unverzichtbar und eine Kaskoversicherung sinnvoll sind. „Beschädigt man das eigene Boot oder fügt anderen einen Schaden zu, kann das nämlich sehr teuer werden“, warnt man beim BdV.

Eine Bootshaftpflichtversicherung reguliert Schäden, die man mit Booten bei Dritten verursacht. „Sie wird zumindest für Boote und Yachten benötigt, die mit einem Segel oder Motor betrieben werden“, erläutern die Versicherungsexperten. Es sollte eine ausreichende Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden vereinbart werden. „Schäden, die mit einem Paddel-, Ruder- oder Tretboot verursacht werden, sind von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt, über die ohnehin alle abgesichert sein sollten“, so der BdV. Einige leistungsstarke Privathaftpflichttarife versichern auch größere Boote bis zu einer bestimmten Segelfläche oder Motorstärke mit – daher lohnt es sich, beim Versicherer nachzufragen. Wer mit einer gemieteten oder gecharterten Yacht unterwegs ist, kann eine Skipperhaftpflichtversicherung abschließen.

Schäden am eigenen Boot werden durch die Kaskoversicherung reguliert. Hier sollte eine Allgefahrendeckung vereinbart werden, die alle Schäden versichert, die nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. „Besonders wichtig ist es, eine Versicherungssumme zu wählen, die dem Wert des Bootes oder der Yacht entspricht“, empfiehlt die Verbraucherschutzorganisation. Der Wert sollte regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Bei einigen Gesellschaften kann das Boot sogar dauerhaft zum Neuwert versichert werden. „Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherung auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Nur dann sind auch Schäden sicher voll gedeckt, die grob fahrlässig verursacht wurden“, sagt man. Auch Kosten, die durch Bergung und Beseitigung des Wracks entstehen, sollten versichert sein. Der BdV hat die wichtigsten Punkte zum Versicherungsschutz an Bord in seinem Infoblatt „Bootsversicherung“ zusammengestellt.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.

 


Veröffentlicht am: 02.09.2020

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