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Morgengruß von Helmut Harff: Containern

… bleibt verboten

Containern ist Gott sei Dank höchstens im übertragenen Sinne in aller Munde.  Containern umschreibt auf schlichte Weise das Plündern von Müllcontainern an Supermärkten. Die das tun, suchen dort nach Lebensmitteln, die noch gut, aber aus Sicht der Händler nicht mehr verkaufbar sind.

Nun gab es ja die Idee aus Hamburg, genau dies zu entkriminalisieren. Das ist gescheitert und ich finde das auch nicht schlecht. Man kann das Recht nicht immer weiter aufweichen. Öffnet man hier die Tür, gibt es sicherlich bald andere, die ähnliche Straffreiheit für sich einfordern – und die haben vielleicht auch gute Gründe dafür.

Nun ist es ja nicht so, dass ich Lebensmittelvernichtung irgendwie gut finde – ganz im Gegenteil. Doch was kann man tun? Die Anzahl der angebotenen Lebensmittel reduzieren? Mangel als Antwort auf unser Kaufverhalten? Die gleiche Frage kommt auf, wenn man meint, dass nicht immer alles vorhanden sein muss. Verzicht ist nicht zielführend, weil es ja unsere Vernunft voraus setzet. Doch wir sind gern theoretisch vernünftig – aber das Leben hat mit der Theorie nicht viel gemein.

Containert werden ja vor allem abgepackte Lebensmittel, deren Mindesthaltsbarkeitsdatum schon fast abgelaufen ist. In vielen Fällen heißt das, dass die Lebensmittel noch eine ganze Zeit absolut unbedenklich zu verwenden sind. Ich weiß nun nicht, wer alles so Lebensmittel kauft, um die in ein oder zwei Monaten zu essen. Wir sind es also, die sich an den Daten stoßen. Wobei, wenn ich einkaufen gehe, sehe ich kaum jemand, der auf das Mindesthaltsbarkeitsdatum sieht. Man vertraut darauf, dass der Handel die „alten“ Produkte eben in den Container entsorgt.

Doch was kann man nun gegen den Wegwerfwahn tun? Nicht wegwerfen, sondern billiger anbieten – wie das viele schon in geringen Mengen machen, ist sicherlich eine Lösung. Ich wäre allerdings dafür, auf diese unselige Angabe eines Mindesthaltsbarkeitsdatums weitestgehend zu verzichten. Wir wollen ja alle als mündige und kundige Bürger bezeichnet werden. Folglich müsste es doch in sehr vielen Fällen reichen, wenn das Herstellungsdatum angegeben wird. Dann entscheiden wir, ob wir ein Produkt kaufen oder eben nicht. Bei Produkten, die man durch die Verpackung sieht, würde ich überhaupt nicht terminieren.

Geht nicht? Geht doch – und jeder kauft solche Produkte. Wo findet man solche Angaben bei Obst und Gemüse, bei nicht abgepackter Wurst, bei lose verkauftem Fleisch, Geflügel oder Fisch? Richtig, da gibt es keine Angaben. Man sieht ja, was man kauft. Das sieht man aber auch bei entsprechend abgepackten Produkten.

Wirklich gut wäre selbstverständlich, wenn viel mehr Produkte eben nicht abgepackt, sondern lose verkauft würden. Das macht den Einkauf aber ganz sicher nicht nur länger, sondern vor allem auch deutlich teurer. Ich befürchte sogar, dass die Abfallmengen dann noch größer würden – im Handel und zu Hause.

Was bleibt? Der Gesetzgeber muss unsinnige Auszeichnungspflichten schlicht abschaffen, der Handel muss „alte“ Produkte verbilligt anbieten und schlussendlich und vor allem sind wir Verbraucher gefordert. Es kann in den meisten Fällen nicht sein, dass man um Produkte schon einen großen Bogen macht, nur weil deren Mindesthaltsbarkeitsdatum in fünf oder zehn Tagen abläuft.

Ich hole jetzt frische Brötchen. Deren Mindesthaltbarkeit endet bei mir spätestens um 9 Uhr – beim Frühstück.

Ihnen wünsche ich ein genussvolles Frühstück.

Foto: Bernd Kasper / Pixelio

 


Veröffentlicht am: 07.06.2019

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