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Außergerichtliche Einigung durch Mediation

Statt Gerichtsverfahren gemeinsam eine Lösung finden

Das gemeinsame Lösen eines Konflikts durch ein außergerichtliches Mediationsverfahren hat viele Vorteile: Keine kosten- und zeitintensiven Gerichtsverfahren und eine gemeinsame Basis für einen zukünftig harmonischeren Umgang der beiden Parteien miteinander.

Was das Besondere an einer Mediation ist, wie sie verläuft und ob sie rechtsverbindlich ist, erklärt Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung.

Was ist eine Mediation?

Eine Mediation ist eine außergerichtliche Lösung eines Konflikts zwischen Parteien – den sogenannten Medianten – mit Hilfe eines Vermittlers. Im Mediationsgesetz („Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“) ist eine Mediation als „ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konfliktes anstreben“ definiert. Bei dem Vermittler beziehungsweise Mediator handelt es sich um „eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.“ Er ist dafür zuständig, dass die Interessen beider Konfliktparteien berücksichtigt werden und beide im Rahmen des Mediationsverfahrens eine gemeinsame Lösung finden – ohne ein Gericht.

Wolfgang Müller ergänzt: „Eine Mediation kann in allen gesellschaftlichen Bereichen, in denen es Streit oder Konflikte gibt, zum Einsatz kommen, egal ob zwischen Vermieter und Mieter, am Arbeitsplatz, in der Nachbarschaft oder innerhalb der Familie.“ Einen Mediator in ihrer Nähe finden Interessenten unter www.mediator-finden.de.

Wie verläuft ein Mediationsverfahren?

Jedes Mediationsverfahren folgt einem bestimmten Ablauf, der in verschiedene Phasen aufgeteilt ist. Allerdings kann es je nach Mediation auch Abweichungen geben. Am häufigsten ist jedoch die Aufteilung in fünf Phasen, die der IDEAL-Experte kurz zusammenfasst:

Phase 1 – Verhaltensregeln und Rahmenbedingungen
Der Mediator trifft zusammen mit den Medianten alle nötigen Vorbereitungen. Dazu zählen unter anderem die Aufklärung und Abstimmung über den geplanten Ablauf sowie das Festlegen von Verhaltensregeln und den Rahmenbedingungen. Sobald sich beide Seiten einig sind, werden die Punkte in einem dazugehörigen Vertrag festgehalten.

Phase 2 – Bestandsaufnahme
Alle Themen, die rund um den Konflikt anzusprechen und zu klären sind, werden gesammelt.

Phase 3 – Konflikterläuterung
Die Parteien erläutern ihre Interessen, um die Hintergründe des Konflikts deutlich zu machen. Dieser Schritt soll für Transparenz und Verständnis sorgen.

Phase 4 – Lösungssuche

Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es und wie können diese umgesetzt werden?

Phase 5 – Einigung
Nachdem die Lösungsansätze auf ihre Machbarkeit überprüft worden sind, müssen sich die Medianten auf eine gemeinsame Lösung einigen. Das Ergebnis wird in der meist schriftlich verfassten Abschlussvereinbarung genau erläutert und zur Absicherung von beiden Seiten unterschrieben.

Falls sich die Medianten auf keine Lösungen einigen können, wird im ersten Schritt versucht, zumindest eine Teillösung zu realisieren. Wird auch hier keine Einigung erzielt, besteht weiterhin die Möglichkeit, den Konflikt vor Gericht zu klären.

Ist das Ergebnis einer Mediation rechtsverbindlich?


Auch wenn es sich bei einer Mediation um kein gerichtliches Urteil handelt, ist das Ergebnis rechtlich bindend. „Denn die in der unterzeichneten Abschlussvereinbarung festgehaltene Lösungsstrategie gilt als Vertrag“, erläutert der Rechtsexperte der IDEAL. Dadurch sind beide Parteien verpflichtet, die vereinbarten Leistungen einzuhalten. Um auf Nummer sicher zu gehen, ob die gefundene Lösung auch wirklich juristisch umsetzbar ist – dies gilt vor allem im Erb- oder Familienrecht – sollten die Medianten diese von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen. Das bedeutet auch: Hält sich eine Seite nicht an die vereinbarten Verpflichtungen, kann die andere Seite gerichtlich dagegen vorgehen.

Wer übernimmt die Kosten für den Mediator?


„Grundsätzlich werden die Kosten für den Mediator von den Konfliktparteien zu gleichen Teilen übernommen“, informiert Müller. Bei drei Medianten werden die anfallenden Kosten beispielsweise gedrittelt. Die Kosten für einen Mediator können stark variieren. Im Normalfall rechnet der Mediator nach einem vorher festgelegten festen Stundensatz ab, der zwischen 100 und 300 Euro liegen kann. Dennoch sind die Kosten für eine Mediation meist geringer als bei einem Gerichtsverfahren. Mittlerweile übernehmen auch viele Rechtsschutzversicherungen die Kosten für eine Mediation.

Foto: Pixabay

 


Veröffentlicht am: 07.11.2019

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