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Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 12

Erlaubte oder vorgeschriebene Tätigkeiten am Grün -Regel 13.1

Erlaubte oder vorgeschriebene Tätigkeiten am Grün -Regel 13.1

- Markieren, aufnehmen und reinigen des Balles ist erlaubt
- Vor dem aufnehmen muss die Balllage markiert werden
- Ball muss an seine ursprüngliche Stelle zurückgelegt werden
- Entfernen von Sand und losen Erdreich

Ausbessern von Schäden
- Das Grün darf in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden
- Verwendung des Körpers (Hand/Fuß) oder eines normalen Hilfsmittels wie eines Tees, Schlägers oder ähnlichen normale Gegenstandes und Equipment
- Spiel darf dadurch nicht verzögert werden.

Schäden am Grün
- Schaden der durch eine Person oder einen äußerlichen Einfluss entstanden ist
- Pitchmarken, Spikemarken, Kratzer oder andere durch den Flaggenstock oder Ausrüstung versursachte Schäden
- Alte Lochpfropfen, Schnittkanten von Grassoden, oder andere durch Platzpflegemaschienen verursachte Schäden
- Spuren von Tieren
- Eingebettete Objekte

Schäden beinhalten nicht
- Normale Platzpflegemaßnahmen von Platzarbeitern
- Bewässerung, Regen, oder andere natürliche Einflüsse
- Natürliche Schäden (zB. Dollarspot) der Oberfläche
- Natürliche Abnützung des Loches
    
Kein vorsätzliches Testen
- Während der Runde dürfen keine Maßnahmen ergriffen werden, um das Grün zu testen
- Die Oberfläche des Grüns darf nicht durch kratzen getestet werden
- Ein Ball darf nicht gerollt werden

Weitere Beiträge zum Thema Golfregeln:
Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 11
Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 10
Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 9

Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 8
Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 7
Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 6
Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 5

Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 4
Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 3
Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 2
Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 1

Quelle: Golf in Austria

 

 

 

 


 


Veröffentlicht am: 19.05.2019

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