Mit dem Papier erfahren Käufer und Mieter wie hoch die Kosten für Heizung und Warmwasser in etwa sein werden. Die Interessenten erhalten darüber hinaus Basisinformationen über Dämmung und Heizanlage. Immobilienbesitzer erhalten für ihr Geld Information über den energetischen Zustand ihres Hauses sowie Empfehlungen für Sanierungen und Modernisierungen, die den Energieverbrauch senken. Das vierseitige Papier, das ausweist, wie viel Energie ein Gebäude pro Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr verbraucht, gibt es in zwei Varianten:
Die bedarfsorientierte Variante: Ein Ingenieur berechnet den Energiebedarf – also, wie viel aus Öl, Gas, Fernwärme oder Pellets gewonnene Energie das Haus verbraucht. Die verbrauchsorientierte Variante: Der Pass stellt den aktuellen Verbrauch der bisherigen Bewohner dar. Die notwendigen Daten kann der Hauseigentümer oder –verwalter bereitstellen, was aber beim bedarfsorientierten Ausweis ziemlich viel Arbeit macht.
Der Energiepass ist dem Käufer, Mieter oder Leasingnehmer bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing einer Immobilie oder Teilen davon „zugänglich zu machen“, wie es im Amtsdeutsch heißt. Allerdings muss der Verkäufer oder Vermieter nicht von sich aus einen Energiepass vorlegen, sondern nur auf Verlangen. Dann allerdings „unverzüglich“. Neue Mieter haben das Recht, eine Kopie des Energieausweises zu erhalten.
Wichtig: Sind weder Verkauf noch Neuvermietung geplant, braucht der Eigentümer auch künftig keinen Energiepass. Wer also im Eigenheim wohnt und daran nichts ändern will, muss nichts unternehmen.
Wann welche Gebäude welchen Energiepass benötigen:
- Neubau: bedarfsorientierter Energieausweis ab sofort
- Häuser nach umfassender Sanierung (mehr als 50 Prozent der Gebäudehülle wurde verändert) und/oder Modernisierung mit öffentlichen Mitteln: bedarfsorientierter Energieausweis ab sofort
- Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1965 errichtet wurden: bedarfsorientierter Energieausweis ab 1. Juli 2008. Bis zum 1. Oktober 2008 gilt eine Übergangsfrist, in der auch der verbrauchsorienterte Ausweis ausgestellt werden kann.
- Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die nach 1965 bis Ende 1977 errichtet wurden: bedarfsorientierter Energieausweis ab 1. Januar 2009
- Häuser, die nach 1978 errichtet wurden oder die mehr als vier Wohnungen haben: Generelle Wahlfreiheit zwischen bedarfsorientiertem und verbrauchsorientiertem Energieausweis

















