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Quad - das gefährliche Funmobil

Doppelt so unfallträchtig wie Autofahren

Einerseits umstritten, andererseits: die Quadruplets. Sagt ihnen nichts? Das ist der ursprüngliche Name für kleine, offene, vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Lenker und Sitz, kurz Quads.

Zu Deutsch bedeutet das englische Wort Quadruplet so viel wie „Vierling“, weil es sich sozusagen um ein Motorrad mit vier Rädern handelt. Wer nun annimmt, mit einem Quad sei man deswegen sicherer unterwegs als mit einem Zweirad, der irrt.

Im Zusammenhang mit Quads muss der Begriff Fahreigenschaften wohl durch Fahreigenwilligkeiten ersetzt werden, da sich das Bewegen dieser Gefährte als ausgesprochen gewöhnungsbedürftig herausstellt. Entsprechend hoch ist das Unfallrisiko. Deshalb eignen sich die Vierlinge eigentlich auch nicht dazu, ungeübt etwa im Urlaub nur ein wenig Fun zu erleben. Jedoch werden Quads häufig als Spaßmobile angeboten.

Tatsächlich lässt die Fahrdynamik der kleinen und leichten Vierradler auch schnell Freude aufkommen. Die kann unerfahrenen Piloten allerdings ebenso schnell vergehen, wenn sie sich überraschend mit dem störrischen Handling der Quads auseinandersetzen müssen. Denn Quadfahren ist weder mit dem Chauffieren von Pkw noch mit dem Ritt auf einem Motorrad vergleichbar. Dafür sind Besonderheiten der kleinen Vierlinge verantwortlich: So verfügen Quads nicht über ein Differential, das bei Kurvenfahrten die Drehzahlunterschiede zwischen den kurveninneren und den kurvenäußeren Rädern ausgleicht. Ohne ein solches „Ausgleichsgetriebe“ drehen alle Räder gleich schnell und treiben das Fahrzeug im schlechtesten Fall geradeaus statt in die Kurve. Reagiert ein nicht versierter Quadfahrer in einer solchen Situation falsch, ist der „Abflug“ vorprogrammiert.

Ursache für Unfälle mit Quads sind nach Erhebungen der Unfallforschung der Versicherer (UDV) überdurchschnittlich häufig Probleme der Quadfahrer mit dem Handling des Fahrzeugs. Laut UDV soll nicht zuletzt deshalb das Unfallrisiko pro gefahrenen Kilometer beim Quad doppelt so hoch sein wie beim Pkw. Angesichts des mit dieser hohen Unfallgefahr verbundenen großen Verletzungsrisikos sollten Quadfahrer – wie Biker – nicht ohne die entsprechende Schutzbekleidung unterwegs sein. Schließlich haben beide keine Knautschzone. Das bedeutet, dass ein Helm ebenso obligatorisch ist wie es feste Stiefel und strapazierfähige Handschuhe sein sollten.

Der Schutzhelm ist für Quadfahrer ohnehin vorgeschrieben: Laut § 21a Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung haben Fahrer und Beifahrer offener drei- oder mehrrädriger Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h einen geeigneten Helm zu tragen – somit auch Quadfahrer. Es besteht nur dann keine Helmpflicht, wenn für ein Fahrzeug Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind und diese angelegt werden. Das trifft für Quads ebensowenig zu wie für Motorräder.

Bei der Wahl der weiteren Schutzkleidung können sich Quadfahrer am Motocross-Segment orientieren, empfehlen Experten. Piloten, die mit solchen Maschinen im Gelände unterwegs sind, tragen unter Schutzjacken und -hosen mit Polstern an Schultern und Gelenken meist zusätzlich noch sogenannte Protektoren, um bei Stürzen wirksam gegen ernstere Verletzungen gewappnet zu sein.

Aber nicht nur wenn es mit einem Quad über Stock und Stein gehen soll, ist ausreichende Schutzkleidung dringend zu empfehlen. Auch bei Fun-Fahrten mit den Vierlingen auf der Straße oder in leichtem Gelände kann es schnell zu schmerzhaften Verletzungen kommen. Deshalb sollten Quadfahrer auch auf gute Motorradstiefel und ausreichend feste Handschuhe nicht verzichten, weil bei Unfällen Beine, Füße, aber auch Hände und Handgelenke am häufigsten zu Schaden kommen.

Um sich vernünftig auf das Quadfahren vorzubereiten, sollten sich Neulinge vor den ersten Touren intensiv mit den sehr speziellen Fahreigenschaften dieser Gefährte vertraut machen. Hierzu bieten zum Beispiel Automobilclubs entsprechende Fahrertrainings auf abgesperrtem Gelände an. Diese können auch dazu genutzt werden, um zu Saisonbeginn die eigenen Kenntnisse aufzufrischen.

Zu einem umfassenden Schutz für den Fall der Fälle gehört auch beim Quadfahren eine adäquate Versicherung. Da sich Quads den klassischen Fahrzeugarten Auto, Motorrad oder Traktor nicht so einfach zuordnen lassen, werden sie bei der Zulassung, je nach Fahrzeuggewicht, Fahrleistung und Gebrauchszweck unterschiedlich eingestuft. Die HUK-Coburg erläutert, wie die Versicherungspflicht von der Einstufung abhängt:

Schwach motorisierte Quads bis 50 Kubikzentimeter sind nicht zulassungspflichtig und bekommen lediglich ein Versicherungskennzeichen.

Einstufung als Leicht-Kfz bis 45 km/h und 50 ccm Hubraum: Hier reicht ein Führerschein der Klasse AM aus (bis zum 19.01.2013 Klasse S), den bereits 16-Jährige erwerben können („Rollerführerschein“). Diese Klasse ist Bestandteil jedes Pkw-Führerscheins. Für den Betrieb des Quads braucht man nur ein Versicherungskennzeichen. Von der Steuer ist der Quadfahrer befreit.

Einstufung als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine: Hier wird eine Fahrerlaubnis Klasse L benötigt, die man schon ab 16 Jahren erwerben kann. Im Pkw-Führerschein ist diese Fahrerlaubnisklasse automatisch mit enthalten.

Einstufung als vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung bis 400 kg Leergewicht (bzw. Güterbeförderung bis 550 kg Leergewicht) und bis 15 Kilowatt: Erforderlich ist eine Pkw-Fahrerlaubnis Klasse B. Hier besteht volle Versicherungspflicht und es ist Kfz-Steuer zu entrichten. Das heißt: Wer einen Führerschein Klasse B besitzt, darf ein Quad fahren.

Da ein Quad meist nur in den Sommermonaten zum Einsatz kommt, empfiehlt sich für höher motorisierte Vierlinge, für die ein Versicherungskennzeichen nicht ausreicht, ein Saisonkennzeichen. Dabei fallen nämlich Steuer und Versicherung nur für den Betriebszeitraum an. Kfz-Haftpflicht und Teilkasko laufen aber weiter. Wird also das Quad aus der Garage gestohlen, zahlt die Kfz-Versicherung. Gleiches gilt bei einem Brandschaden. Bei Abmeldung des Fahrzeugs würde die Kaskoversicherung enden, sodass man auf dem Schaden sitzen bleiben würde.

Quelle: Goslar Institut

 


Veröffentlicht am: 17.09.2020

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