(Michael Weyland) Basierend auf den Präferenzen von über 160.000 Studierenden der Wirtschafts- und Ingenieurwissenschaften aus den 12 größten Volkswirtschaften der Welt, erstellt Universum den globalen Index der attraktivsten Arbeitgeber. Der Index ist aufgeteilt in zwei Kategorien und zeigt, wie attraktiv Unternehmen gegenwärtig als Arbeitgeber wahrgenommen werden und über welches Potenzial sie verfügen, um künftig weltweit qualifizierte Nachwuchskräfte für sich zu gewinnen. Im Index für Wirtschaftswissenschaften steht Google für das dritte aufeinanderfolgende Jahr an erster Stelle. KPMG hat den zweiten Platz beibehalten. PwC konnte Ernst & Young in der Beliebtheit überholen und den dritten Rang einnehmen.
Als europäisches Finanzzentrum litten Frankfurt und damit sein Hotelmarkt unter der weltweiten Krise. Dank steigender Inlandsnachfrage konnte jedoch der Rückgang der Auslandsnachfrage gut kompensiert werden. In 2010 gelang es der Mainmetropole erstmals, die Grenze von 6 Millionen Übernachtungen zu überschreiten. Die Hotelkennzahlen des 1. Halbjahrs 2011 spiegeln diese positive Entwicklung weiter wider. Sowohl die durchschnittliche Belegungsrate als auch der Zimmerpreis stiegen um 0,3 Prozent bzw. um 1,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Der Vermittlungsausschuss hat nach Auskunft des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) das vom Deutschen Bundestag am 09. Juni 2011 beschlossene Steuervereinfachungsgesetz 2011 passieren lassen, das überwiegend aber erst ab 2012 gilt. Es soll das Besteuerungsverfahren vor allem bei der Finanzverwaltung vereinfachen und modernisieren. Für Arbeitnehmer und Familien sind die folgenden Änderungen besonders bedeutsam: Schon ab 2011 wird die Werbungskostenpauschale bei Lohneinkünften von 920 auf 1.000 EUR angehoben. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kann wahlweise die Pendlerpauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer oder der höhere Preis für die Bus- oder Bahntickets steuerlich abgesetzt werden. Ab 2012 können Betreuungskosten für alle Kinder unter 14 Jahren bei den Sonderausgaben abgezogen werden. Außer dieser Altersgrenze fallen alle bisherigen Voraussetzungen weg. Die bedeutendste Vereinfachung dürfte der Wegfall der Einkommensprüfung bei in Ausbildung befindlichen Kindern ab 18 Jahren. Bisher erhielten Eltern kein Kindergeld bzw. keinen Kinderfreibetrag mehr, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Grenzbetrag von 8.004 EUR pro Jahr überstiegen. Diese Einkommensprüfung fällt ab 2012 weg. Kinder unter 25 Jahren, die sich in einer ersten Berufsausbildung oder in einem Erststudium befinden, werden ab 2012 ohne weitere Voraussetzungen stets als Kind berücksichtigt.
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Wirtschafts-News vom 4. Oktober 2011
Veröffentlicht am: 04.10.2011
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