Klare Regeln für die Nutzung der sogenannten Dashcams – kleiner Videokameras hinter der Windschutzscheibe – fordert der Gesamtverband der Versicherer (GDV). Wenn bei Unfällen mit den Daten der Kamera festgestellt werden könnte, wer welchen Anteil der Schuld am Unfall habe. Das führe zu schnelleren Abrechnungen des Schadens, meint der GDV.
Bisher gelten in Deutschland unklare Regeln und Bedenken wegen des Datenschutzes. Die Nutzung von Dashcams wird unter anderem beim 54. Deutschen Verkehrsgerichtstag vom Mittwoch, 27. bis Freitag, 29. Januar 2016, in Goslar diskutiert werden.
"Dashcams liefern objektive und leicht auszuwertende Informationen und könnten diverse unfallanalytische Gutachten überflüssig machen“, sagt Uwe Cremerius, Leiter der Kommission Kraftfahrt Schaden im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Damit die Versicherer Dashcam-Aufnahmen verwenden können, müsse aber zunächst ein verbindlicher datenschutzrechtlicher Rahmen für ihren Einsatz geschaffen werden.
Bislang ist die Verwertung von Dashcam-Aufnahmen in Deutschland nicht eindeutig rechtlich geregelt: Die Kameras sind zwar nicht verboten, doch wer während der Fahrt Personen und Kennzeichen durchgehend aufzeichnet, verstößt gegen den Datenschutz. Erlaubt ist nur, die Kamera unmittelbar vor oder während einer Gefahrensituation einzuschalten. „Das ist völlig unrealistisch“, kritisiert Cremerius. „In einer Gefahrensituation versuchen die Fahrer, den Unfall zu verhindern und werden kaum daran denken, die Dashcam einzuschalten.“ Cremerius schlägt vor, solche Kameras zuzulassen, die eine Fahrt lediglich für einen kurzen Zeitraum aufzeichnen und ältere Aufnahmen kontinuierlich löschen. „So würden wir die Chancen des technischen Fortschritts nutzen und den Erfordernissen des Datenschutzes gerecht werden“, sagt Cremerius.
Auf die Verkehrssicherheit dürften sich die Dashcams aus Sicht der Versicherer hingegen nicht positiv auswirken. Wie eine Auswertung mehrerer Studien durch die Unfallforschung der Versicherer (UDV) ergab, ändern Fahrer nach dem Einbau einer Dashcam ihr Verhalten höchstens kurzfristig. „Am grundsätzlichen Fahrstil ändern Dashcams überhaupt nichts“, so Siegfried Brockmann, Leiter der UDV. (ampnet/Sm)
Versicherer wollen klare Regeln für Dashcams
... und treffen sich wie jedes Jahr zum Deutschen Verkehrsgerichtstag
Veröffentlicht am: 24.01.2016
Ausdrucken: Artikel drucken
Lesenzeichen: Lesezeichen speichern
Feedback: Mit uns Kontakt aufnehmen
Newsletter: Newsletter bestellen und abbestellen
Twitter: Folge uns auf Twitter
Facebook: Teile diesen Beitrag auf Facebook
Hoch: Hoch zum Seitenanfang
Nächsten Artikel: lesenVorherigen Artikel: lesen