Wer in sozialen Netzwerken unterwegs ist der findet oft Fotos von Mahlzeiten. Teilweise von Selbstgekochtem, teilweise aus Restaurants. Letzteres kann aber zu Problemen führen, manche Restaurantinhaber verbieten solche Fotos. Zu Recht?
In der Tat kann laut einer Information der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) die Veröffentlichung von Essensfotos problematisch sein, wenn das Posten das Urheberrecht verletzt. Ein Urheberrecht an einem servierten Essen besteht jedoch nur dann, wenn es so aufwendig angerichtet ist, dass es einem Kunstwerk gleichkommt. In einem Sterne-Restaurant ist das durchaus denkbar. Hier ist daher Vorsicht geboten, denn es droht eine teure Abmahnung. Beim Italiener um die Ecke ist das eher unwahrscheinlich. Das Fotografieren des Essens und Posten der Bilder kann aber auch aus einem anderen Grund unzulässig sein: Der Wirt hat im Restaurant nämlich das Hausrecht. Er kann selbst bestimmen, was Gäste in seinen Geschäftsräumen tun dürfen und was nicht. Sowohl das Fotografieren des Essens als auch das Verbreiten der Bilder darf er verbieten.
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Wirtschafts-News vom 30. November 2017
Michael Weyland informiert...
Veröffentlicht am: 30.11.2017
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