(Michael Weyland) "Kannst Du mir Dein Auto leihen?" Die wenigsten Fahrzeugbesitzer schlagen einem guten Freund diese Bitte ab. Doch wenn sie bei einem Unfall auf dem Schaden sitzen bleiben, kann das die Freundschaft auf eine harte Probe stellen. Wer unnötigen Streit vermeiden will, sollte deshalb einen Leihvertrag abschließen, rät das Infocenter der R+V Versicherung.
Bei einem Unfall mit dem geliehenen Auto zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners genauso, als wenn der Fahrzeughalter selbst gefahren wäre. Doch dann stuft sie in der Regel den Schadenfreiheitsrabatt zurück.
So entstehen dem Autobesitzer Kosten, die bei der Haftpflichtversicherung schnell einige hundert Euro pro Jahr betragen können. "Die Höhe hängt davon ab, welche Rabattstufe der Vertrag hatte und wie weit er zurückgestuft wird", sagt man bei der Versicherung. Auch auf die folgenden Jahre wirkt sich die Rückstufung aus. Hinzu kommt die mögliche Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung. "Ist der Wagen gar nicht kaskoversichert, muss der Halter den Schaden an seinem eigenen Auto komplett selbst bezahlen", erklärt man.
Beim Verleihen des Wagens ist es deshalb wichtig, vorher zu klären, wer für mögliche Schäden oder Strafzettel aufkommt - etwa mit einem Leihvertrag. Vorlagen hierfür finden Verbraucher im Internet, zum Beispiel bei den großen Automobilclubs. Damit es nicht zum Streit kommt, ist sinnvoll, dort auch Vorschäden wie Dellen oder Schrammen aufzulisten.
Weitere Tipps des Versicherers:
- Wer bei seiner Autoversicherung als alleiniger Fahrer eingetragen ist, sollte sein Auto besser nicht verleihen. Bei einem Unfall kann die Versicherung den Vertrag umstellen und die zusätzlichen Beiträge nachfordern - auch Vertragsstrafen oder Leistungskürzungen sind möglich.
- Autobesitzer sollten sichergehen, dass der Fahrer einen gültigen Führerschein hat. Falls nicht, muss die Kaskoversicherung bei einem Unfall nicht zahlen. Für Haftpflichtschäden kommt die Ø Versicherung zwar in der Regel trotzdem auf, kann aber vom Fahrer und vom Versicherten einen Teil der Aufwendungen zurückfordern oder sogar eine Strafanzeige stellen.
- Ist das Auto noch verkehrssicher? Ein Blick auf die TÜV-Plakette zeigt, ob die Hauptuntersuchung noch gültig ist.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt bei berechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschaden ab. Die Kfz-Kaskoversicherung erstattet die Schäden am eigenen Auto. Der Umfang hängt davon ab, ob es sich um eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung handelt. Durch die Teilkasko ist das Auto beispielsweise bei Diebstahl, Brand, Explosion und Glasbruch versichert. Die Vollkasko ersetzt darüber hinaus Schäden durch selbst verschuldete Unfälle und mutwillige Beschädigung.
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Wirtschafts-News vom 16. März 2018
Michael Weyland informiert...
Veröffentlicht am: 16.03.2018
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