Wer viel im Internet unterwegs ist, der weiß, wie flüchtig und vergänglich alles geworden ist. Ein Klick und schon ist der Artikel, das Bild oder das Video wieder weg. Täglich kommen Millionen Inhalte hinzu.
Kein Wunder also, dass man manchmal das Bedürfnis hat, das eine oder andere lokal abzuspeichern, um es für später zu sichern. Leider ist das bei vielen medialen Inhalten gar nicht so einfach. Schon Bilder vom Bildschirm auf die Festplatte zu bringen, kann umständlich sein – von Videos und Filmen ganz zu schweigen.
Fotos lassen sich nicht immer abspeichern
Wenn Sie im Internet surfen und ein besonders schönes oder witziges Bild finden, dann ist Ihnen sicher schon aufgefallen, dass dieses nicht immer einfach über einen Rechtsklick abzuspeichern ist. Normalerweise können Sie ja mit der rechten Maustaste auf ein Bild klicken und sehen dann ein Schnellauswahlfenster, in dem Sie mit dem Befehl „Bild speichern unter…“ das Bild lokal auf Ihrem PC speichern können. Vor allem Bilder, die im Design der Website verankert sind, lassen sich aber oft nur durch einen Trick sichern. Dazu erstellen Sie am besten einen Screenshot des gesamten Bildschirms und schneiden dann das betreffende Bild aus. Wie das geht, verraten wir Ihnen im nächsten Absatz.
Screenshots unter Windows mit der Druck-Taste
Standardmäßig erstellt Windows einen Screenshot vom gesamten Bildschirm, wenn man auf die Druck- bzw. Print-Taste auf der Tastatur drückt. Das Bild wird dann im Zwischenspeicher abgelegt und kann in jedem Bildverarbeitungsprogramm eingefügt und bearbeitet werden. Wenn Sie diese Funktion und das windowseigene Paint nutzen, brauchen Sie also gar keine anderen Programme. Die neueren Windows-Versionen haben außerdem das Snipping Tool für diesen Zweck mit an Bord. Alternativ können Sie Software zum Aufnehmen und zur Bildbearbeitung verwenden. Diese gibt es als kostenlose Freeware oder als Kaufversionen von diversen Anbietern mit höherem Funktionsumfang. Um ein lustiges Foto oder eine übersichtliche Grafik abzuspeichern reichen aber in der Regel die Werkzeuge, die Windows sowieso schon mit an Bord hat.
Videos aufnehmen mit einer Capture-Software
Etwas komplizierter wird die ganze Sache, wenn Sie Videos aufnehmen wollen. Die lassen sich nämlich in den allermeisten Fällen nicht einfach herunterladen, sondern müssen quasi mitgeschnitten werden. Dazu braucht man eine sogenannte Capture-Software sowie bei Bedarf natürlich auch noch eine Schnittsoftware. Manche Anbieter haben auch Kombilösungen aus Capture- und Schnittprogramm in petto – etwa das Movavi Screen Capture Studio. Damit lassen sich Videos aus Webinaren und Online-Tutorials, aber auch aus Skype-Konferenzen und Videochats sowie Filme und Serien aufnehmen, bearbeiten und schneiden und in verschiedenem Dateiformat abspeichern. Allerdings müssen Sie dabei die rechtlichen Einschränkungen beachten. So dürfen Sie Personen nicht ohne deren Einverständnis abfilmen und kommerzielle Videos wie Filme und Serien nicht einfach beliebig kopieren.
Mobilgeräte haben oft versteckte Funktionen
Wenn Sie vom Bildschirm eines Smartphones oder Tablets einen Screenshot machen möchten, so geht das in der Regel mit einer bestimmten Tastenkombination oder einer Bewegung auf dem Touchscreen. Leider ist vielen Nutzern die jeweilige Kombination oder Bewegung gar nicht bekannt und sie unterscheidet sich auch je nach Modell und Betriebssystem. Bei einem iPhone müssen Sie zum Beispiel die Ein/Aus-Taste und den Home Button gleichzeitig drücken. Bei einem Android Smartphone gibt es zudem die Möglichkeit, einen Screenshot per Wischgeste mit der Handfläche zu machen.
Für die Aufnahme des Bildschirms als Video brauchen Sie auch bei Mobilgeräten eine Software – genauer gesagt eine App. Damit lassen sich zum Beispiel Tutorial-Videos machen, mit denen direkt auf dem Bildschirm erklärt wird, was wo zu drücken ist. Natürlich können Sie mit einer solchen Capturing-App auch die Videos aufnehmen, die auf dem Smartphone oder Tablet abgespielt werden. Beachten Sie aber dabei ebenfalls die gültigen Rechtsbestimmungen bezüglich Copyright und Persönlichkeitsrecht.
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