(Michael Weyland) An den heißesten Sommertagen suchen viele Menschen Abkühlung in Freibädern. Das wissen auch die Langfinger und erbeuten immer wieder Handys, Geld, Schmuck und andere Wertsachen. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, welche Versicherung hier Schutz bietet und was es zu beachten gilt.
„Häufig besteht kein Versicherungsschutz und die Geschädigten müssen die Verluste aus der eigenen Tasche begleichen“, sagt man beim BdV. Unter bestimmten Umständen kann ein Schaden von der Hausratversicherung ersetzt werden.
Immer noch werden Portemonnaies, Uhren und Handys vielfach in den eigenen Schuhen oder unter dem Badetuch versteckt, bevor es zur Erfrischung ins kühle Nass geht. Werden die Wertgegenstände dann entwendet, können selbst versicherte Eigentümer nicht mit einer Entschädigung rechnen. „Die in der Hausratversicherung enthaltene sogenannte „Außenversicherung“ schützt das Hab und Gut, wenn es sich vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befindet. Sie zahlt jedoch bei einem solchen einfachen Diebstahl nicht“, so der BdV. Anders ist die Lage, wenn die Wertsachen im Schwimmbad in einem Spind eingeschlossen waren, der sich in einem Gebäude befindet: Bricht nun eine Person den Spind auf und entwendet Handy, Geld und Co., handelt es sich dabei um einen Einbruchdiebstahl. Dieser ist, ebenso wie ein Raub, von der Hausratversicherung gedeckt. Häufig werden die Wertsachen von den Badegästen aber auch im parkenden Auto gelassen. „Wenn das Auto aufgebrochen und die Wertsachen gestohlen werden, besteht regelmäßig kein Versicherungsschutz über die Hausratversicherung“, warnt man.
Wirtschafts-News vom 9. August 2018
Michael Weyland informiert...
Veröffentlicht am: 09.08.2018
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