(Michael Weyland) Offene Flammen sind in der dunklen Jahreszeit sicherlich ein Zeichen von Gemütlichkeit, bergen aber auch Gefahren, die versichert sein sollten. Denn geht samt der Kerze auch das eigene Haus in Flammen auf, ist der finanzielle Schaden groß.
„Die Wohngebäudeversicherung ist daher für Gebäudebesitzerinnen und Gebäudebesitzer unverzichtbar. Möbel, Kleidungsstücke und Co. sind über die Hausratversicherung abgesichert – gut, wer im Schadenfall beides hat“, darauf weist der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hin. Er gibt Tipps, welche Versicherung welchen Schaden bezahlt und worauf es in den Versicherungsbedingungen ankommt, damit die Schadenabwicklung möglichst unkompliziert verläuft.
Brandschäden durch unbeaufsichtigte Kerzen, die auf dem Adventskranz oder am Weihnachtsbaum brennen, verursachen jedes Jahr erhebliche Schäden an Hab und Gut. Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen bieten im Fall eines Brandes den passenden Versicherungsschutz. Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die beispielsweise durch Feuer oder Löschwasser an allen beweglichen Sachen wie Möbeln, Kleidung oder Vorräten entstehen. Selbst die liebevoll arrangierten Geschenke unter dem Weihnachtsbaum sind mitversichert. Schäden direkt am Haus, wie z. B. an Türen, am Mauerwerk oder auch am festverklebten Parkettboden, werden von der Wohngebäudeversicherung ersetzt. Eine Versicherung ist daher wichtig, entbindet jedoch nicht davon, auf die brennenden Kerzen Acht zu geben. „Denn lässt man diese Kerzen unbeaufsichtigt, kann der Versicherer im Schadenfall unter Umständen Leistungskürzungen vornehmen“.
Wirtschafts-News vom 5. Dezember 2018
Michael Weyland informiert...
Veröffentlicht am: 06.12.2018
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