Startseite  
   

25.09.2023

 

 

Like uns auf Facebook

Folge uns auf Twitter

 


 

Werbung


Vorherigen Artikel lesen Nächsten Artikel lesen

 

Fahren unter Drogen oder Medikamenten

Immer mehr Verkehrsteilnehmer sind auffällig

Viele Menschen „veredeln“ die bevorstehenden Feiertage gern mit einem guten Tropfen. Speziell die Bowle an Silvester gehört für viele ebenso zum Jahreswechsel wie das Feuerwerk.

Da auch das traditionelle Silvestergetränk in der Regel mit Alkohol angesetzt wird, empfiehlt die Polizei wie jedes Jahr – und wie eigentlich grundsätzlich –, nach einer fröhlichen Feier im Zweifel das Auto lieber stehen zu lassen.

Dennoch setzen sich immer wieder viele, zu viele Autofahrer alkoholisiert ans Steuer. Leider spiele Alkohol im Straßenverkehr immer noch eine traurige Rolle, stellt der Verband der technischen Überwachungsvereine (VdTÜV) mit Verweis auf Daten des Statistischen Bundesamtes fest: Danach wurden im Jahr 2017 bei Alkoholunfällen 231 Verkehrsteilnehmer getötet und 4.531 schwer verletzt.

Dem TÜV-Verband reichen deshalb die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht aus, da er die Ansicht vertritt, dass alkoholisierte Autofahrer bereits ab 1,1 Promille absolut fahruntüchtig sind. In dieser Hinsicht müsse der Gesetzgeber die Promillegrenzen unbedingt nachjustieren, fordert der VdTÜV, da fahruntaugliche Autofahrer eine Gefahr für andere und sich selbst darstellen.

Noch mehr Sorgen als Alkohol am Steuer macht den Sachverständigen, der Polizei sowie Verkehrssicherheitsexperten jedoch die zunehmende Zahl von Verkehrsteilnehmern, die wegen Drogenmissbrauchs oder der Einnahme von Medikamenten auffallen und als Folge davon zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) müssen. Nach Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ordneten die zuständigen Führerscheinstellen im vergangenen Jahr in 19.328 Fällen eine MPU aufgrund von Drogenkonsum oder Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Medikamentenkonsum an, um die Fahreignung der Betroffenen begutachten zu lassen. Das bedeutet demnach einen Anstieg um 5,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, während Alkohol bei den Begutachtungsursachen insgesamt um 8,2 Prozent zurückging.

Damit habe sich der auch in den Vorjahren ersichtliche Abwärtstrend bei den Alkoholdelikten vor allem in Kombination mit Verkehrsauffälligkeit oder sonstiger strafrechtlicher Auffälligkeit 2017 weiter fortgesetzt, kommentiert das BASt. Dagegen stiegen die Zahlen der Begutachtungsanlässe bei Betäubungsmittel (BtM)- bzw. Medikamentenauffälligkeit weiter an, so die Bundesbehörde – gemessen an 2012 sogar um 27,4 Prozent, wie der TÜV-Verband betont.

Allerdings bleibt Alkohol am Steuer demnach weiterhin die Hauptursache für die Anordnung einer MPU. Eine solche Untersuchung wird veranlasst, wenn Autofahrer bei einer ersten Auffälligkeit mindestens 1,6 Promille Alkohol im Blut hatten. Eine MPU aufgrund von Drogenmissbrauch ist fällig, wenn es Hinweise auf die Einnahme harter Drogen oder den regelmäßigen Konsum von Cannabis gibt bzw. die betreffenden Verkehrsteilnehmer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen.

Die am häufigsten missbrauchten Rauschmittel sind laut VdTÜV Cannabis, Kokain und Amphetamine. Dabei hebt der TÜV-Verband hervor, dass ebenfalls das als eher harmlos geltende Marihuana die Gedächtnisleistung, die Aufmerksamkeit und die Psychomotorik eines Konsumenten stark einschränken kann. Besonders gefährlich erscheint dem Verband dabei, dass als Folge von Cannabis-Konsum das Reaktionsvermögen eines Menschen sinke. Auch die Polizei sieht im Cannabis ein großes Problem, weil sich nach ihrer Erfahrung insbesondere jüngere Verkehrsteilnehmer in angekifftem Zustand ans Steuer setzen in der Annahme, dass ihre Fahreignung nicht eingeschränkt sei – was aber tatsächlich eben nicht der Fall ist.

Wem der Führerschein wegen des Konsums von Drogen entzogen wurde, muss nach den Vorgaben des Gesetzgebers in einer MPU deutlich machen, dass sie oder er nicht erneut als Auto- oder Motorradfahrer unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnehmen wird.

Quelle: Goslar-Institut

 


Veröffentlicht am: 13.12.2018

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

NewsletterNewsletter bestellen und abbestellen

TwitterFolge uns auf Twitter

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Hoch: Hoch zum Seitenanfang

Nächsten Artikel: lesen

Vorherigen Artikel: lesen

 


Werbung

 


Werbung - für eine gute Sache

 
         
     
     
     

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk
| Börsen-Lexikon - erklärt die Börse
| fotomensch berlin - der Fotograf von genussmaenner.de
| Frauenfinanzseite - alles für die Businessfrau
| Geld & Genuss - Lifestyle, Finanzen und Vorsorge für alle
| geniesserinnen.de - Genuss auch für die Damen
| gentleman today - Edel geht die Welt zu Grunde
| instock der Börseninformationsdienst
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe bewertet Gutes

 
Service
Impressum
Kontakt
Mediadaten
Newsletter
Datenschutzhinweis
Nutzungshinweise
Presse
Redaktion
RSS 
Sitemap
Suchen

 
Rechtliches
© 2007 - 2023 by genussmaenner.de. Alle Rechte vorbehalten.