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Morgengruß von Helmut Harff: Geht’s noch?

Männer – ein Elternteil zweiter Wahl


Gestern veröffentlichte ich ein Urteil, das es mal wieder zeigt, welchen Status nichteheliche Väter in diesem Land haben. Väter haben in diesem Land gegenüber Müttern immer wieder das Nachsehen und das wird von Richtern immer wieder mit dem Kindeswohl begründet. Eine für mich in vielen Fällen absurde Begründung.

Worum es ging? Ganz kurz: Ein getrennt lebendes Paar – er ein Inder – bekommt ein Kind. Beide einigen sich auf den ersten Vornamen, streiten sich aber, wer den zweiten Vornamen und vor allem wer den Nachnamen festlegen kann, mit dem das Kind zukünftig leben wird. Sie ahnen es, der Mann darf den zweiten Vornamen, die Mutter aber den Nachnamen festlegen. So weit, so gut, könnte man sagen. Doch die Begründung des Nürnberger Gerichts ist, was mich ärgert. Man begründet das Urteil damit, dass das Kind bei der Mutter und seiner Halbschwester lebt. Nun soll – so das Gericht – das Kind denselben Namen wie Mutter und dessen Kind von einem anderen Mann tragen.

Als erstes ging mir durch den Kopf, was das für ein Unsinn ist. Was, wenn die Frau heiratet und wieder ein Kind bekommt? Muss dann das eheliche Kind auch den Nachnamen seiner Stiefschwester tragen oder urteilt dann ein Gericht, dass die beiden erstgeborenen Kinder der Frau nun so heißen müssen wie die Mutter oder darf die gar nicht den Namen ihres Mannes annehmen?

Ich überlegte dann, was das Urteil für sogenannte Patchwork-Familien bedeutet. Welchen Nachnamen sollen dort die Kinder haben? Haben sich die Juristen, die in Nürnberg wirklich gefragt, was sie mit ihrem Urteil anrichten können? Was hat das mit dem Kindeswohl zu tun, wenn es denselben Nachnamen wie sein Stiefschwester trägt? Ist das Wohl bei allen Kindern gefährdet, die einen anderen Nachnamen wie die Stiefgeschwister oder die Mutter tragen? Wenn dem so wäre, müssten ja schnellsten alle Jugendämter und Familiengerichte tätig werden. Deren Aufgabe ist es schließlich, das Kindeswohl im Auge zu behalten.

Ich unterstelle dem Gericht in Nürnberg gar keine böswillige Entscheidung, aber es ist typisch für dieses Land, dass man immer noch der Ansicht ist, dass die Mutter besser für das Kindeswohl als der Vater ist. Ich halte genau diese Haltung für mehr als überdenkenswert. Mütter sind nicht per se der bessere Elternteil, sie sind ein Teil der Eltern, die sich beide um das Wohl ihres Kindes kümmern dürfen und müssen.

Wie ich in dem Fall entschieden hätte? Entweder die Eltern einigen sich – gern auch mit externer Hilfe - oder das Kind bekommt einen Doppelnamen. Das mit der Maßgabe, dass es zu dem Zeitpunkt, an dem es einen eigenen Personalausweis bekommt, entscheiden kann, welchen Nachnamen es künftig tragen will.

Ich finde, wir sollte endlich mehr dafür tun, die Rechte von Vätern denen der Mütter gleich zu stellen. Für das Kindeswohl ist das dringend geboten. Doch das scheint Politikern total egal zu sein.

Ganz und gar nicht egal ist mir jetzt mein Frühstück.

Ihnen wünsche ich ein genussvolles Frühstück.

Foto: Pixabay

 


Veröffentlicht am: 19.12.2018

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