Das Schneechaos im Süden Deutschlands zeigt, dass immer noch Winter ist. Auch auf den Straßen herrschte Chaos, weil Fahrzeuge mit Sommerreifen fuhren. Klar ist, dass der ganz überwiegende Teil der Autos mit Winterreifen versehen ist.
Aber was viele nicht bedenken: Auch ohne Schnee auf dem Asphalt hatder Winterreifen seine klare Berechtigung. Denn sie besitzen spezielleEigenschaften für die kalte Jahreszeit. Ihr Profil und die Gummimischungen sind aufden Winter abgestimmt, sie haben auf der Straße mehr Grip und der Bremsweg ist beiglatten Straßen kürzer als bei Sommerreifen.
KÜS erinnert an Bußgeld
Die technische Prüforganisation KÜS aus dem saarländischen Losheim erinnert noch einmal andie Fakten rund um die Nutzung von Winterreifen.Zunächst einmal das Thema Sanktionen. Verstöße gegen die Winterreifenpflicht sind mit Bußgeld belegt. Ohne Winterreifen bei winterlichen Wetterbedingungen unterwegs zu sein, kostet 60 Euro und einen der berühmten Flensburger Punkte, die Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 80 Euro und einen Punkt, deren in Gefahr bringen 100 Euro undeinen Punkt und wenn es gekracht hat, sind 120 Euro und ein Punkt fällig. Man muss das Auto nicht unbedingt selber fahren, auch der Halter kann belangt werden. Wenn ererlaubt, dass das Fahrzeug ohne erforderliche Bereifung gefahren wird, kann ihn das
75 Euro und einen Punkt in der Verkehrssünderkartei kosten.
Kritisch wird die Situation bei einem Unfall. Die Haftpflichtversicherung kommt für denFremdschaden auf, behält sich aber vor, den nicht regelkonform bereiftenVersicherungsnehmer an den Kosten zu beteiligen. Dies kann auch für Schäden ameigenen Fahrzeug gelten.
Informationsbedürfnis herrscht immer noch beim Thema der Kennzeichnung vonWinterreifen. Die Markierung M+S sagt nichts über die Eignung für den Winter aus undkann von jedem Hersteller benutzt werden. Bestandspflicht besteht jedoch für sogekennzeichnete Reifen bis zum 1. Januar 2024, wenn sie vor 2018 produziert wurden.Als Winterreifen gelten diejenigen, die mit Produktionsdatum ab 1. Januar 2018 mit dem Alpine-Symbol (Bergspitze und Schneeflocke) gekennzeichnet sind. Dies gilt auchfür Ganzjahresreifen.
Die vom Gesetzgeber geforderte Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern sieht die KÜS als eher kritisch für die Verkehrssicherheit an und empfiehlt stattdessen mindestens vier Millimeter für Winterreifen.In Deutschland gilt die Winterreifenpflicht nur für Kraftfahrzeuge, nicht aber für Anhänger. Die Losheimer empfehlen jedoch, bei Nutzung im Winter etwa auch Caravans oderGespanne mit Winterreifen auszurüsten.
Text: KÜS/Erwin Halentz
Foto: KÜS
KÜS erinnert an Winterreifen
Kalte Jahreszeit noch lange nicht vorbei
Veröffentlicht am: 23.01.2019
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