Der Arbeitskreis V hat sich auf dem 57. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar für die Einführung von Alkohol-Interlock-Programmen (AIP) und einen entsprechenden Modellversuch ausgesprochen.
Alkoholsünder, die für dieses Programm geeignet sind, behalten ihren Führerschein, müssen aber eine Wegfahrsperre in ihrem Fahrzeug haben, die erst nach einem negativen Atemalkoholtest entriegelt wird. In Verbindung mit einer verkehrspsychologischen Begleitmaßnahme, werden somit Fahrten unter Alkoholeinfluss verhindert.
Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) und der Auto Club Europa (ACE) begrüßten den Vorschlag als wirksame Ergänzung zu den bestehenden Maßnahmen. Der Modellversuch soll für erstmalig auffällige Alkoholsünder offenstehen, die im strafrechtlich relevanten Bereich bis 1,59 Promille beim Fahren erwischt wurden. Um teilnehmen zu können, müssen sie eine qualifizierte medizinisch-psychologische Eingangsuntersuchung durch einen neutralen Sachverständigen bestehen.
Viel diskutiert wurde im Arbeitskreis über die juristischen Hürden, um den Einsatz des Sytems rechtlich abzusichern, da gesetzliche Anpassungen vorgenommen werden müssten. Einig waren sich die Teilnehmer allerdings bei der Ausweitung der Maßnahme in bestimmten Bereichen. So sprach sich der Arbeitskreis für den europaweit verpflichtenden Einbau von Alkohol-Interlock-Geräten im gewerblichen Personen- und Güterverkehr aus, da hier ein erhöhtes Gefahrenpotential herrsche. (ampnet/jri)
Foto: Pixabay
Kommt der Alkohol-Interlock?
Der Verkehrsgerichtstag spricht sich dafür aus
Veröffentlicht am: 26.01.2019
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