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Wussten Sie, …?

… dass Ihr Auto abgeschleppt werden kann, wenn...

Der Ärger ist groß, wenn nach dem Urlaub das Auto plötzlich weg ist. Häufiger Grund: Während der Abwesenheit wurde ein mobiles Halte- beziehungsweise Parkverbotsschild aufgestellt, weil zum Beispiel in der Straße ein Umzug geplant ist oder kurzfristig Straßenarbeiten anstehen.

Dafür kann das Umzugs- oder Bauunternehmen von der Stadtverwaltung oder Kommune ein solches mobiles Verbotsschild aufstellen lassen.

Wolfgang Müller, Rechtsexperte bei der IDEAL Versicherung: „Ab dem Tag, an dem das Schild aufgestellt wird, dürfen in diesem Bereich geparkte Fahrzeuge noch drei Tage stehen“, weiß Wolfgang Müller. Anschließend müssen die Fahrzeughalter damit rechnen, dass ihr Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt und eine Verwaltungsgebühr fällig wird. Diese Vorlaufzeit von drei vollen Tagen hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom Mai 2018 bekräftigt (Az: BVerwG 3 C 25.16).

Daher der Tipp des IDEAL Experten:
Wer am Straßenrand parkt, einem Familienmitglied, Freund oder Nachbarn den Autoschlüssel überlassen und bitten, ein Auge auf den Parkplatz zu haben. Wird plötzlich ein mobiles Park- oder Halteverbot aufgestellt, kann das Fahrzeug so schnell umgeparkt werden.

Quelle: IDEAL Versicherung
Foto: Pixabay

 


Veröffentlicht am: 28.03.2019

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