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Augen auf bei der Werkstattwahl

Die Kosten für Autoreparaturen schwanken bundesweit deutlich

Sag mir, wo Du wohnst, und ich sage Dir, wie teuer Deine Autoreparatur im Vergleich wird. Auf diese Formel ließen sich die Ergebnisse einer aktuellen Analyse der Werkstattkosten in den 20 größten Städten Deutschlands bringen, die von dem Online-Marktplatz für Autoreparatur, Autobutler, durchgeführt wurde.

Dabei kam heraus, dass die Forderungen der Autowerkstätten bundesweit von Stadt zu Stadt zum Teil sehr variieren können – mit Unterschieden von bis zu 20 Prozent, wie das Portal berichtet. Um die Preise der Reparaturbetriebe vergleichen zu können, hat Autobutler exemplarisch die Kosten für sieben der am häufigsten festgestellten Fahrzeugmängel bei einem VW Golf VII in den 20 größten deutschen Städten untersucht.

Dabei stellte sich heraus, dass die Autofahrer in München bundesweit mit den höchsten Reparaturkosten für ihr Fahrzeug rechnen müssen. Laut der Untersuchung müssten Bewohner der bayrischen Landeshauptstadt insgesamt 1.351 Euro bezahlen, um alle sieben definierten Mängel an dem Testfahrzeug beseitigen zu lassen. Die nächsthöchsten Reparaturkosten hierfür wären demnach mit 1.320 Euro in Hannover fällig. Am drittteuersten käme die Werkstattrechnung Autofahrer in Hamburg mit Kosten von 1.309 Euro.

Im Gegensatz dazu kommen die Bewohner anderer deutscher Metropolen vergleichsweise günstig weg: So hätten Berliner für die Instandsetzung des Test-Golfs inklusive der Ersatzteile nur rund 1.230 Euro zu bezahlen gehabt. Etwas mehr müssten Kölner für die Reparatur ausgeben, nämlich rund 1.246 Euro. Damit liegen diese beiden Großstädte unter dem deutschlandweiten Durchschnittswert der Autobutler-Analyse von rund 1.250 Euro.

Die bundesweit teilweise sehr deutlichen Preisunterschiede für Kfz-Reparaturarbeiten erklärt der Geschäftsleiter von Autobutler Deutschland, Heiko Otto, mit großem Wettbewerb unter den Werkstätten in einigen Regionen. Wenn Werkstätten freie Kapazitäten hätten, würden sie bestimmte Arbeiten oft günstiger durchführen, erklärt er. Deshalb empfiehlt Otto Autobesitzern, erst verschiedene Angebote zu vergleichen, bevor sie einen verbindlichen Werkstatttermin buchen.

Nicht unerheblichen Einfluss auf die Kosten von Autoreparaturen haben auch die Ersatzteilpreise. Und die sind in den vergangenen Jahren laut Analysen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) spürbar nach oben gegangen. Der GDV beobachtet die Preisentwicklung bei Ersatzteilen seit Januar 2013. Seitdem seien diese Kosten deutlich schneller gestiegen als die Inflationsrate, berichtet der Verband: Während der Verbraucherpreis-Index um 6,9 Prozent zulegte, verteuerten sich Pkw-Ersatzteile im selben Zeitraum im Mittel um 24 Prozent. Exemplarisch verweist der GDV dabei auf Rückleuchten und Kofferraumklappen, die seit 2013 um fast 50 Prozent bzw. um über 30 Prozent teurer geworden sein sollen.

Bei den Versicherern führen die steigenden Ersatzteilpreise zu höheren Reparaturkosten nach Unfällen, wie der Branchenverband betont. Demnach kostete die Kfz-Haftpflichtversicherer ein Pkw-Sachschaden im Jahr 2013 im Schnitt noch rund 2.400 Euro. 2018 waren dafür bereits 2.700 Euro zu entrichten.

Um diesen Trend zu stoppen oder besser noch umzudrehen, plädiert der GDV für mehr Wettbewerb auf dem Ersatzteilmarkt. Dafür könnte aus Sicht der Branche eine Lockerung des sogenannten Designschutzes sorgen. Denn dieser umfasst in seiner aktuellen Form nicht nur das Design eines Autos, sondern auch das aller sichtbaren Karosserie-Ersatzteile. Dies führt dazu, dass neue Kotflügel, Motorhauben, Scheinwerfer oder Windschutzscheiben nur vom Hersteller des Autos erworben werden können.

So werde der Wettbewerb ausgeschaltet und der Markt für sichtbare Ersatzteile monopolisiert, kritisiert der Leiter der Abteilung Kraftfahrtversicherung im GDV, Tibor Pataki. Er geht davon aus, dass es kostengünstiger wäre, wenn die Verbraucher zwischen verschiedenen Ersatzteil-Herstellern wählen könnten. Die Versicherungswirtschaft fordert daher, die sichtbaren Karossiere-Teile künftig vom Designschutz auszunehmen – und diese sogenannte Reparaturklausel sowohl für Neufahrzeuge als auch für Gebrauchtwagen gelten zu lassen.

Quelle: Goslar-Institut

 


Veröffentlicht am: 12.04.2019

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