Startseite  
   

19.03.2024

 

 

Like uns auf Facebook

Folge uns auf Twitter

 


 

Werbung


Vorherigen Artikel lesen Nächsten Artikel lesen

 

Keine E-Scooter auf Gehwegen

Richtige Entscheidung des Bundesverkehrsministers

„Der Gehweg ist zum Schutz der Fußgänger da und ich bin froh, dass das nun so bleibt“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) Christian Kellner zur Entscheidung von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer.

Entgegen der ursprünglichen Pläne hatte Scheuer heute verkündet, E-Scooter doch nicht auf Gehwegen zulassen zu wollen. Der bisherige Verordnungsentwurf hätte das Fahren mit den sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen (EKF) mit einer Geschwindigkeit von bis zu 12 km/h auf Gehwegen erlaubt.

Keine Gehweg-Nutzung erhöht die Verkehrssicherheit

Der DVR hatte in einem Positionspapier dafür plädiert, EKF nur dann auf dem Gehweg zuzulassen, wenn sie maximal Schrittgeschwindigkeit führen. „Dass die Fahrzeuge nun gänzlich von der Nutzung des Gehwegs ausgeschlossen sind, erleichtert uns ungemein“, sagt der Hauptgeschäftsführer. Gerade ältere Menschen, deren Reaktionsfähigkeit häufig eingeschränkt sei, aber auch Menschen mit Behinderungen müssten nun nicht mehr um eine Einschränkung ihrer Mobilität fürchten.

DVR fordert 15 Jahre als Mindestalter für die Nutzung von E-Scootern


Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer nach der Zulassung von EKF weiter zu erhöhen, spricht sich der DVR für ein Mindestalter von 15 Jahren für die Nutzung von E-Scootern aus. „Wir sind der Ansicht, dass dieses Alter angemessen ist. Auch die Fahrerlaubnis-Verordnung sieht es als Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeugs, für das eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist, vor“, sagt Kellner. Wer diese Regel zu umgehen versuche, vergrößere dadurch nur den ohnehin schon vorhandenen Flickenteppich im deutschen Verkehrsrecht. Außerdem habe er große Zweifel, ob Kinder unter 15 Jahren über ausreichend Umsicht und Verantwortung verfügten, um selbst sicher mit EKF durch den Straßenverkehr zu kommen und andere dabei nicht zu gefährden, so der Hauptgeschäftsführer.

Foto: Pixabay

 


Veröffentlicht am: 08.05.2019

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

NewsletterNewsletter bestellen und abbestellen

TwitterFolge uns auf Twitter

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Hoch: Hoch zum Seitenanfang

Nächsten Artikel: lesen

Vorherigen Artikel: lesen

 


Werbung

 


Werbung - für eine gute Sache

 
         
     
     
     

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk
| Börsen-Lexikon - erklärt die Börse
| fotomensch berlin - der Fotograf von genussmaenner.de
| Frauenfinanzseite - alles für die Businessfrau
| Geld & Genuss - Lifestyle, Finanzen und Vorsorge für alle
| geniesserinnen.de - Genuss auch für die Damen
| gentleman today - Edel geht die Welt zu Grunde
| instock der Börseninformationsdienst
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe bewertet Gutes

 
Service
Impressum
Kontakt
Mediadaten
Newsletter
Datenschutzhinweis
Nutzungshinweise
Presse
Redaktion
RSS 
Sitemap
Suchen

 
Rechtliches
© 2007 - 2024 by genussmaenner.de. Alle Rechte vorbehalten.