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Wirtschafts-News vom 21. Mai 2019

Michael Weyland informiert...

(Michael Weyland) Die meisten der 73 Millionen gesetzlich Versicherten sparen dieses Jahr ganz ohne selbst etwas zu tun. Der Grund: Sie zahlen nur noch die Hälfte des Zusatzbeitrages für die Krankenkasse. Den anderen Anteil übernimmt der Arbeitgeber.

Wer die Krankenkasse wechseln möchte, sollte in diesem Jahr neben dem Preis deshalb auch auf den Service und die passenden Zusatzleistungen achten. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip hat die Leistungen der Kassen verglichen.

Bei der Wahl der Krankenkasse können Versicherte wenig richtig falsch machen. „Alle Kassen decken die lebenswichtigen medizinischen Bereiche ab“, sagt man bei Finanztip. „Bei den Zusatzleistungen gibt es aber Unterschiede.“ Einige Kassen bieten Reiseimpfungen oder Homöopathie an, bezahlen Sportkurse oder die professionelle Zahnreinigung – die immerhin zwischen 70 und 120 Euro kostet.

Je nach gewünschten Leistungen die Krankenkasse auswählen

„Vor dem Wechsel der Krankenkasse sollten Verbraucher sich genau überlegen, welche Leistungen für sie individuell wichtig sind“, rät man. Finanztip hat im Januar 2019 die Zusatzleistungen verschiedener Kassen untersucht und ihre Angebote in den Bereichen Service, Familienleistungen, Vorsorge und alternative Heilmethoden bewertet. Die umfassendsten Zusatzleistungen bietet die HEK. Wer vor allem Wert auf alternative Heilmethoden und Vorsorge legt, ist bei der BKK VBU richtig, diese ist jedoch vergleichsweise teuer. Gute Zusatzleistungen besonders für Familien bietet die Bahn-BKK. In Sachen Serviceangebot und alternative Heilmethoden überzeugt die BKK24.

Erhöht die Kasse den Beitrag, besteht ein Sonderkündigungsrecht

Wer auf Zusatzleistungen keinen großen Wert legt, findet auf finanztip.de eine Liste der günstigsten Kassen nach Bundesland. Die Experten stellen außerdem ein Musterschreiben für die Kündigung zur Verfügung. „Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende“, sagt man. „Wechseln kann jeder, nachdem er 18 Monate Mitglied bei einer Kasse war. Erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.“

Die reguläre Kündigungsfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt zwei volle Monate zum Monatsende. Der Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung ist unkompliziert und mit zwei Schreiben erledigt. Sie kündigen der alten Krankenkasse und melden sich bei der neuen an. Die Kündigung ist aber erst komplett, wenn der alten Kasse die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse vorliegt – noch innerhalb der Kündigungsfrist. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt bei allen Krankenkassen 18 Monate. Erst danach können Sie mit einer regulären Kündigung zu einer neuen Versicherung wechseln.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden unter: www.was-audio.de/aanews/News20190520_kvp.mp3

 


Veröffentlicht am: 21.05.2019

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