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Unfälle mit E-Scootern vermeiden

... ist nicht sehr kompliziert

Ab dem 15. Juni 2019 ist es so weit: Elektroroller, sogenannte E-Scooter, dürfen auch in Deutschland auf öffentlichen Radwegen und Straßen unterwegs sein. Die Gefährte sind komfortabel – gleichzeitig aber auch gefährlich.

Das zeigen Erfahrungen aus Österreich: Alleine im letzten Quartal 2018 gab es dort 200 Unfälle mit E-Scootern. Besonders häufig sind schwere Kopfverletzungen, aber auch Knochenbrüche sowie offene Verletzungen an den Händen. Gefährlich sind vor allem Bordsteinkanten, Schlaglöcher, Abbiegevorgänge, Spurrillen oder das „Übersehen-werden“ durch andere Verkehrsteilnehmer.

Um die Sicherheit zu erhöhen, empfiehlt es sich, einen Helm zu tragen. Das senkt das Risiko von Schädel-Hirn-Traumata erheblich. Wichtig ist auch rücksichtsvolles und umsichtiges Fahren, denn auch für Fußgänger erhöht sich das Risiko. Beim Gehen bewegen sich Menschen mit nur etwa 4 km/h. Stoßen sie dann mit einem anderen Spaziergänger zusammen, verläuft das meist glimpflich. Ein E-Scooter fährt dagegen fünf Mal schneller: Kollidiert er mit einem Fußgänger, wäre dies mit dem Zusammenstoß von zwei schnellen Läufern vergleichbar. Insbesondere für Kinder und Senioren kann das schwere Folgen haben.

Besondere Aufmerksamkeit gilt in Kreuzungsbereichen. Hier langsam nähern und umschauen, um nicht in den toten Winkel anderer Verkehrsteilnehmer zu geraten – ähnlich wie beim Fahrradfahren. Denn immer wieder kommt es zu schweren Verkehrsunfällen mit Rechtsabbiegern. Für eine bessere Sichtbarkeit sorgen helle Kleidung und Reflektoren.

Wer das erste Mal auf einen E-Scooter steigt, sollte den Umgang damit im verkehrsfreien Raum üben. Unfälle auf dem Weg zur Schule oder der Arbeitsstelle sind übrigens von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt. Wer in der Freizeit viel E-Scooter fahren möchte, für den ist eine private Unfallversicherung sinnvoll. Sie würde beispielsweise die Kosten für längere Therapien, Hilfe- und Rehaleistungen übernehmen.

Kommt es in Folge eines Unfalls zu einer Behinderung, unterstützt die private Unfallversicherung mit Kapital- und Rentenleistungen. Außerdem wichtig: Beim Kauf darauf achten, dass der E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis hat. Zudem muss der Käufer die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abschließen. Ansonsten können die Roller nämlich nur auf Privatgrundstücken genutzt werden.

Quelle:
ERGO Group

 


Veröffentlicht am: 11.06.2019

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