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Wirtschafts-News vom 27. Juni 2019

Michael Weyland informiert...

(Michael Weyland)  In der warmen Jahreszeit wird vielerorts in Eigenarbeit am Häuschen gesägt, gehämmert und verputzt. Beteiligen sich Helfer daran, muss der Bauherr deren Anzahl spätestens eine Woche nach Arbeitsbeginn an die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) melden.

Auf diese gesetzliche Pflicht hat die BG BAU hingewiesen. Der Bauherr sollte außerdem darauf achten, wann die Grenze zwischen Gefälligkeitsleistungen und Schwarzarbeit überschritten wird, um nicht als "Mittäter" in den Fokus der Ermittlungsbehörden zu geraten.

Mit der rechtzeitigen Meldung an die Berufsgenossenschaft vermeiden private Bauherren Bußgelder bis 2.500 Euro. Die Beiträge für die Helferversicherung machen derzeit 1,28 Euro (neue Bundesländer) sowie 1,45 Euro (alte Bundesländer) pro Helferstunde aus. Dafür bietet die BG BAU persönliche Beratungen und einen umfassenden Versicherungsschutz. Zum Beispiel informiert die BG BAU darüber, wie schwere Unfälle und Leid bei gefährlichen Arbeiten vermieden werden können und welche Schutzkleidung, wie Helme oder Sicherheitsschuhe, sinnvoll oder gar erforderlich sind.

Alle Helfer, zum Beispiel Kollegen, Freunde, Bekannte, Verwandte und Nachbarn sind grundsätzlich bei der BG BAU versichert, auch wenn sie nur vorübergehend tätig sind. Eine Ausnahme gibt es jedoch bei spontanen Handreichungen und sogenannten Gefälligkeitsleistungen. Hier ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen, weil die Hilfe nicht als arbeitnehmerähnlich gilt. Bei den Gefälligkeitsleistungen ist in jedem Einzelfall die Beziehung zwischen dem Bauherrn und dem Helfer zu untersuchen. Je enger die soziale Bindung ist, umso eher kann von einer Gefälligkeitsleistung ausgegangen werden.

Auch das Ausmaß und die Gefährlichkeit der Tätigkeit spielen eine Rolle bei der Bewertung des Versicherungsschutzes. Versichert sind Mithelfende ausnahmsweise nicht bei der BG BAU, wenn sämtliche Helfer zusammen nicht länger als 40 Stunden geholfen haben. In solchen Fällen sind sie bei den Unfallkassen der öffentlichen Hand versichert.

Wann ist es Schwarzarbeit?

Private Bauherren sollten klar unterscheiden, wo Freundschaftsdienste enden und Schwarzarbeit beginnt. So dürfen Hilfeleistungen nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Fahrtkosten und ein kleines Dankeschön darf der Bauherr dagegen leisten. Nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ist es illegal, wenn Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang gegen Entgelt geleistet werden und die Sozialversicherungsträger sowie das Finanzamt nicht über die Einkünfte informiert werden. Schwarzarbeit lohnt sich schon deshalb nicht, weil nur ordnungsgemäße Handwerkerrechnungen, die per Überweisung bezahlt wurden, als haushaltsnahe Dienstleistungen beim Finanzamt geltend gemacht werden können.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden unter: www.was-audio.de/aanews/News20190627_kvp.mp3

 


Veröffentlicht am: 27.06.2019

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