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Wirtschafts-News vom 10. Juli 2019

Michael Weyland informiert...

(Michael Weyland) Die Menschen speziell bei uns in Deutschland werden immer älter. Je nach Standpunkt ist das Segen oder Fluch, zumindest trifft beides in gewisser Weise zu Fakt ist, wer ein normales Arbeitsleben hinter sich gebracht hat, hat heute ein deutlich längeres Rentnerleben vor sich als dies noch früher der Fall war.

Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig mit dem Thema Rente zu beschäftigen. Und da gibt es eine ganze Reihe von Irrtümern, die zu teilweise drastischen Einbußen bei der späteren Rentenzahlung führen, weil man sich nicht ordentlich informiert hat, viele Dinge „… Hauptsächlich vom Hörensagen“ weiß und nicht einordnen kann, was ist Dichtung und was ist Wahrheit. Das ist ein guter Grund, sich mit diesem Thema intensiver zu beschäftigen und eines ist klar: mit einem einzelnen Radiobeitrag wird das nicht funktionieren.

Deshalb wird uns dieses Thema in den kommenden Wochen und Monaten regelmäßig begegnen. Beginnen wir mal mit einer simplen Auflistung, was viele Menschen glauben, was aber in der Praxis leider anders aussieht: So glauben viele, dass die Rente automatisch kommt, wenn man das Renteneintrittsalter erreicht hat. Das ist prinzipiell falsch, man muss einen Antrag stellen. Doch wann ist das Renteneintrittsalter erreicht? Früher war das Maß der Dinge die Zahl 65! Das hat sich mittlerweile geändert.

Ab wann man regulär Altersrente beziehen kann, hängt von der geltenden Regelaltersgrenze ab. Diese wird seit 2012 von 65 Jahre auf 67 Jahre schrittweise erhöht. Um festzustellen, wann genau Sie in Rente gehen können, können Sie den „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner“ der Deutschen Rentenversicherung nutzen. Dort geben Sie einfach ein, wann genau sie geboren sind und können zusätzliche Angaben machen. Beispielsweise dazu, ob Sie schwerbehindert sind, ob Sie im Bergbau tätig waren und ob Sie langjährig oder besonders langjährig versichert sind. Wer beispielsweise im April 1956 geboren ist, dessen regulärer Renteneintritt beginnt am 01.03.2022.

Es gibt allerdings eine Reihe von Möglichkeiten, vor diesem regulären Renteneintritt aus dem Arbeitsleben auszuscheiden. Unser oben beschriebener Durchschnittsarbeitnehmer hätte schon am 01.05.2019 in Rente gehen können. Falls für ihn keine speziellen Regelungen vorliegen, müsste er allerdings eine Renteneinbuße von 10.2 Prozent in Kauf nehmen. Sprich, seine Rente würde Monat für Monat 10,2 % geringer sein als wenn er regulär in Rente gehen würde. Und zwar lebenslang.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden unter: www.was-audio.de/aanews/News20190709_kvp.mp3

 


Veröffentlicht am: 10.07.2019

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