(Birgit Dreyer, Expertin der ERGO Reiseversicherung) Ein Zweitpass ist ein zusätzlicher Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis. Die Gültigkeit beträgt sechs Jahre. Grundsätzlich darf jeder Bürger zwar nur einen gültigen Pass besitzen.
Aber für Personen, die nachweisen können, dass sie ein berechtigtes Interesse an einem Zweitpass haben, gibt es eine Ausnahmeregelung. Ein solches Interesse besteht beispielsweise bei NATO-Mitarbeitern oder bei Personal von Luft- und Schifffahrtsunternehmen. Auch Geschäftsleute, die viel unterwegs sind und häufig während einer Reise bereits ein Visum für ein anderes Land beantragen, fallen unter diese Ausnahmeregelung.
Auch wenn ein Land einer Person die Einreise verweigert, weil aus dem Reisepass ersichtlich ist, dass sie sich zuvor in bestimmten anderen Staaten aufgehalten hat, liegt ein berechtigtes Interesse des Reisenden für einen Zweitpass vor. Wer beispielsweise einen Stempel aus dem Iran in seinem Reisepass hat, sollte für eine Reise in die USA besser einen Zweitpass beantragen.
Quelle: ERGO Group
Was ist ein Zweitpass...
... und welche Vorteile bietet er?
Veröffentlicht am: 04.08.2019
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