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Recht auf ärztliche Zweitmeinung?

Carsten Sellmer, Gesundheitsexperte der IDEAL Versicherung klärt auf

Wer sich bei einer ärztlich vorgeschlagenen Behandlung oder vor einer Operation unsicher ist, kann sich bei einem anderen Arzt eine sogenannte Zweitmeinung einholen.

Bei gesetzlich Krankenversicherten muss der behandelnde Arzt vor geplanten Eingriffen wie einer Mandeloperation sogar von sich aus auf diese Möglichkeit hinweisen. Generell ist es sinnvoll, zuerst mit der Krankenkasse abzuklären, ob diese die Kosten für den zweiten Arztbesuch übernimmt. Denn sowohl die Kostenübernahme als auch der Ablauf rund um die zweite Arztmeinung ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich.

Manche Kassen haben sogar ein hauseigenes Verfahren und vermitteln dafür Kontakte zu von ihnen ausgewählten Fachärzten. Außerdem ist es empfehlenswert, den ersten Arzt über den Wunsch nach einer Zweitmeinung zu informieren. Dabei sollte ihn der Patient auch um seine Patientenakte und alle Befunde bitten, damit der zweite Arzt die medizinische Vorgeschichte kennt und manche Untersuchungen nicht erneut vornehmen muss.

Mehr Infos aus dem Verbraucher-Alltag im IDEAL Magazin.

Quelle: IDEAL Versicherung

 


Veröffentlicht am: 28.11.2019

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