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Nur mit Winterreifen über die Grenze

Die Regelungen sind unterschiedlich

Auch in Corona-Zeiten fahren zahlreiche Berufspendler Tag für Tag mit dem Auto über die Grenze in europäische Nachbarländer.

Und je nachdem, wie schnell die Infektionszahlen sinken, überlegt vielleicht auch noch der eine oder andere zum Ende des Winters in Skiurlaub zu fahren. Daher ist es umso wichtiger, sich an die dortigen Winterreifen-Regelungen zu halten. Wer das nicht tut, muss mit Bußgeldern rechnen.

Die Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland informiert über die Vorschriften der jeweiligen Länder in Europa

In Frankreich gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings können Schneeketten durch Schilder, die Autoreifen mit Schneeketten auf blauem Grund zeigen, vorgeschrieben werden. Darf man statt Schneeketten auch mit Winterreifen fahren, steht unter dem Schild: „Pneus neige admis“ oder „Pneus hiver admis“. Da die Schilder kurzfristig, je nach Wetterlage, aufgestellt werden, sollte man sich bei den Préfectures erkundigen. Wer sich nicht daran hält muss mit einem Bußgeld von 135 Euro rechnen.

In Österreich gilt hingegen für PKW und LKW bis 3,5 Tonnen von 1. November bis 15. April Winterreifenpflicht. Aber nur, wenn die Straßen mit Eis und Schnee bedeckt sind. Die Winterreifen müssen auf allen Rädern montiert werden und die Kennzeichnung M+S, M.S oder M&S aufweisen. Sommerreifen mit Schneeketten, zumindest auf der Antriebsachse montiert, sind erlaubt, sofern die Straße permanent oder fast immer mit Eis und Schnee bedeckt ist. Neu: Die situative Winterreifenpflicht gilt auch für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit geschlossenem, kabinenartigem Aufbau. Also für so genannte Microcars. Wer den Vorschriften zuwider handelt, muss mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro rechnen.

In der Schweiz gibt es keine Winterreifenpflicht. Doch wer den Verkehr behindert, weil er bei winterlichen Straßenverhältnissen mit ungeeigneten Reifen fährt, hat mit einem Bußgeld zu rechnen. Außerdem kann bei Bedarf die Verwendung von Schneeketten mittels Schilder vorgeschrieben werden. Das Bußgeld liegt umgerechnet bei circa 90 Euro.

In Italien hingegen existiert keine generelle Winterreifenpflicht. Verkehrszeichen schreiben Winterreifen oder Schneeketten je nach Witterung für einen bestimmten Zeitraum vor (obbligo di pneumatici invernali o catene a bordo = Winterreifenpflicht oder Schneeketten an Bord). Im Aosta-Tal gilt vom 15. Oktober bis 15. April Winterreifenpflicht. Anders auf der Brennerautobahn in Südtirol (A22, Abschnitt Brenner-Affi). Hier gilt von 15. November bis 15. April Winterausrüstungspflicht. Diese Vorschrift ist erfüllt, wenn man z. B. mit Winterreifen fährt. Wer sich nicht daran hält: In Italien kann das Bußgeld bis zu 345 Euro betragen.

Eine Neuregelung gibt es in Finnland: Wenn es die Wetterbedingungen oder die Straßenverhältnisse erfordern, müssen Winterreifen von 1. November bis 31. März gefahren werden. Spike-Reifen sind von 1. November bis 31. März erlaubt, aber auch zu anderen Zeiten, wenn es die Straßen- bzw. Witterungsverhältnisse erfordern. Eine Mindest-Profiltiefe für Winterreifen von 3 mm ist u. a. für folgende Fahrzeuge vorgeschrieben: PKW und Sonderfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen, Lieferwagen, Motorräder, Mopeds, Dreiräder, Microcars. Die Regelung gilt auch für Anhänger, die von den oben genannten Maschinen gezogen werden, mehr als 750 kg wiegen, aber nicht schwerer als 3,5 Tonnen sind. Achtung: Bei Matsch und Schnee sollte die Profiltiefe der Winterreifen bei mindestens 5 mm liegen.

Keine Winterreifenpflicht besteht z. B. in Belgien, Griechenland, Großbritannien, Malta, Irland oder Polen. Allerdings werden für Dänemark Winterreifen empfohlen. Und wer in Island fährt, braucht zwar keine Winterreifen, muss aber vom 1. November bis 14. April mit Reifen fahren, die wintertauglich sind und eine Mindestprofiltiefe von 3 mm aufweisen.

Und in Deutschland? Hier gibt es keine Zeitvorgabe. Die Bereifung muss den Witterungsbedingungen entsprechen. Winterreifen sind bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte für alle 4 Räder des Autos vorgeschrieben. Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm aufweisen; 4 mm sind empfohlen.

Winterreifen, die nach dem 31. Dezember 2017 produziert wurden, müssen das Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocken) tragen. M + S Reifen, die bis 31. Dezember 2017 produziert wurden, dürfen bis 30. September 2024 als Winterreifen gefahren werden.

Auch Allwetter- oder Ganzjahresreifen, die das Alpine-Symbol tragen, gelten als Winterreifen. Tragen sie das M + S Symbol und wurden bis 31. Dezember 2017 produziert, dürfen sie bis 30. September 2024 als Winterreifen verwendet werden.

Übrigens: Das Herstelldatum ist anhand der vierstelligen DOT-Nummer des Reifens ersichtlich. Dabei stehen vier Zahlen in einem Oval. Die ersten beiden zeigen die Produktionswoche, die letzten beiden das Produktionsjahr.

Das Bußgeld liegt für Autofahrer je nach Vergehen zwischen 60 bis 120 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister. Der Fahrzeug-Halter wird mit 75 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister bestraft.

Foto: Pixabay

 


Veröffentlicht am: 13.11.2020

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