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Sicher zur Schule

Auto- und Radfahrer stehen in der Verantwortung



Die Sommerferien sind in einigen Bundesländern schon vorbei, in anderen enden sie in Kürze: Zigtausende Kinder und Jugendlichen machen sich wieder auf den Schulweg, damit steigt auch wieder die Gefahr in einen Unfall verwickelt zu werden.

Das zeigen auch Zahlen des Statistischen Bundesamtes: Kinder verunglücken besonders häufig am frühen Morgen, zwischen 7 und 8 Uhr, sowie ab mittags, wenn die Schule aus ist. Vor allem Grundschüler sollten daher nicht den kürzesten, sondern den sichersten Weg wählen. Ein kleiner Umweg kann sich lohnen, wenn dafür Ampeln oder Schülerlotsen das Überqueren der Straße erleichtern.

Eltern von Erstklässlern sollten die Route zusammen mit ihren Kindern planen, besprechen und mehrfach gemeinsam ablaufen. Wichtig ist auch, dass ein Kind mit ausreichendem Abstand zum fließenden Verkehr am Bordstein stehen bleibt. Und vor der Straßenüberquerung sollten sie immer den Blickkontakt zum Autofahrer suchen. Richtig üben lässt sich nur unter realen Bedingungen: Also morgens, wenn die Schule beginnt, und mittags, wenn sie endet.

Der Gesetzgeber weiß, dass Kinder von der Komplexität des motorisierten Straßenverkehrs oft überfordert sind. Dies gilt besonders für die Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen. Darum haften Kinder für Schäden, die sie Dritten bei einem Verkehrsunfall fahrlässig zufügen, erst ab ihrem zehnten Geburtstag, so die HUK-Coburg. Das hat für Autofahrer weitreichende Konsequenzen. Werden sie in einen Unfall mit einem nicht-deliktsfähigen Kind verwickelt, haften sie unabhängig von der Schuldfrage.

Autofahrer müssen also stets damit rechnen, dass Kinder sich im Straßenverkehr nicht regelkonform verhalten. Ein Kind sehen, heißt vorsichtig fahren, beide Straßenseiten im Auge behalten und jederzeit bremsbereit sein. Dies gilt in besonderem Maße in verkehrsberuhigten Zonen sowie vor Kindergärten und Schulen.

Ob ältere Kinder über zehn Jahren tatsächlich für einen Unfall und seine Folgen einstehen müssen, hängt von ihrer Einsichtsfähigkeit ab, erläutert die HUK-Coburg weiter. Entscheidend ist, ob sie die eigene Verantwortung und die Konsequenzen ihrer Handlungen richtig einschätzen können. Gleichzeitig kommt es auf das individuelle Verschulden in der konkreten Situation an und auf die Frage, ob von einem Kind dieses Alters korrektes Verhalten überhaupt erwartet werden konnte. Lautet die Antwort Ja, müssen aber auch Kinder für sämtliche Haftpflichtansprüche ihres Opfers aufkommen. Sobald sie selbst Geld verdienen, müssen sie zahlen. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt, können auch sie zur Kasse gebeten werden. Schutz bietet in beiden Fällen eine private Haftpflichtversicherung.

Foto: Autoren-Union Mobilität/HUK-Coburg

 


Veröffentlicht am: 21.08.2021

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