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Vorgezogene Neuregelung für Plug-in-Hybride

... in der Kritik von VDA und VDIK



Der Verband der Automobilindustrie (VDA) und der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK), dem ein Großteil der Importeure angehören, haben Bedenken gegen mögliche neue Förderrichtlinien für Plug-in-Hybride geäußert.


Das Bundeswirtschaftsministerium will diese Fahrzeuge ab Oktober nächsten Jahres nur noch dann mit der staatlichen Prämie fördern, wenn sie über eine rein elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometern verfügen. Ab 2024 sollen es dann 80 Kilometer sein. Das bisher zusätzlich gültige Kriterium eines CO2-Austoßes von 50 Gramm je Kilometer soll schon im ersten Schritt entfallen.

„Wir begrüßen grundsätzlich die Verlängerung der Innovationsprämie. Aber der geplante Wegfall des CO2-Kriteriums wird den Hochlauf der Elektromobilität kurzfristig bis mittelfristig ausbremsen“, beklagt VDA-Präsidentin Hildegard Müller. Sie befürchtet, dass viele Plug-in Hybride für Kunden dann nicht mehr attraktiv genug wären und sie sich daher für ein Fahrzeug mit klassischem Antrieb entscheiden könnten. Dazu sagte VDIK-Präsident Reinhard Zirpel: „Nach derzeitigem Stand würde dies bedeuten, dass ca. 50 Prozent der von VDIK-Mitgliedern angebotenen Plug-In-Hybriden nicht mehr förderfähig wären. Gerade im Markthochlauf der Elektromobilität ist dies das falsche Signal.“ Auch kleinere und damit günstigere Fahrzeuge wären von den strengeren Vorgaben betroffen.

Technisch sieht der VDA kein Problem, die Mindestreichweite auf 80 Kilometer zu steigern. Das sei mittelfristig machbar, sagte Verbandspräsidentin Müller. Aber auch hier benötigten die Autohersteller Planungssicherheit. Daher sollte es bei der bisherigen Frist von Anfang 2025 bleiben. Die Erfüllung der Mindestreichweite sei bei vielen Fahrzeugen in Verbindung mit einem Modellwechsel geplant, der ließe sich aber nicht beliebig um ein Jahr vorziehen, betonte Hildegard Müller. Gerade die Plug-in-Hybride stellten mit ihrer Flexibilität einen wichtigen Baustein beim Erfolg der Elektromobilität dar. Allein im ersten Halbjahr 2021 machten die Plug-In-Hybride einen Anteil von über 50 Prozent an den neu zugelassenen Fahrzeugen mit Elektroantrieb aus.

Die aktuellen Regelungen sehen vor, dass diese Mindestreichweite bei Anschaffung bis zum 31. Dezember 2021 40 Kilometer betragen. Bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2025 wird sich die Mindestreichweite auf 60 Kilometer und bei Anschaffung nach dem 1. Januar 2025 dann auf 80 Kilometer erhöhen, um weiterhin förderfähig zu sein.

Foto: Auto-Medienportal.Net/ADAC

 


Veröffentlicht am: 17.09.2021

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