Startseite  
   

24.04.2024

 

 

Like uns auf Facebook

Folge uns auf Twitter

 


 

Werbung


Vorherigen Artikel lesen Nächsten Artikel lesen

 

Wenn das Telefon nur einmal klingelt: Vorsicht PING-Anruf!

Wie sich Verbraucher vor der Abzocke schützen können

https://hartzpics.de/ERGO/Bilder/2022_02/2022-ERGO-Ratgeber-PING-Anrufe-Digital.jpg

Das Handy klingelt, auf dem Display erscheint eine unbekannte Rufnummer, nach nur einem Klingeln ist der Anruf vorbei: Hierbei handelt es sich um einen sogenannten PING-Anruf.


Wer zurückruft, muss mit hohen Kosten rechnen. Denn hinter den Lock-Anrufen stecken Betrüger. Wie die Abzocke funktioniert und wie Verbraucher dagegen vorgehen können, erklärt Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Teure Betrugsmasche

Das Ziel von PING-Anrufen ist es, den Gesprächspartner möglichst lange in der Leitung zu halten, beispielsweise durch Warteschleifen, Bandansagen oder ein Verkaufsgespräch. „Pro Minute kostet das den Anrufer viel Geld“, warnt Michaela Rassat. Die Kosten werden über den Mobilfunk- oder Festnetzanbieter abgerechnet. Allerdings hat die Bundesnetzagentur angeordnet (§ 123 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz), dass Netzbetreiber und Mobilfunkanbieter bei einigen internationalen Vorwahlen zur Warnung eine Preisansage schalten müssen – diese Regelung gilt allerdings zunächst nur noch bis 1. März 2022.

Bevor es zu spät ist: PING-Anrufe erkennen

Handybesitzer sollten stutzig werden, wenn es nur einmal klingelt. Nehmen sie den Anruf an, ist die Leitung tot oder der Anrufer legt auf, um so einen Rückruf zu erreichen. Weiteres Warnzeichen: Die Rufnummer hat meist eine ausländische Vorwahl. Diese kann durchaus einer deutschen Ortsvorwahl ähneln. Daher der Rat der ERGO Juristin: „Unbekannte Rufnummern genau prüfen. Wer niemanden kennt, der sich in dem Land mit der angezeigten Vorwahl aufhält, sollte auf keinen Fall den Anruf annehmen oder zurückrufen!“ Übrigens: Häufig sitzen die Betrüger selbst in Deutschland, denn die angezeigten Rufnummern lassen sich frei programmieren.

Wie reagieren?

Wer dennoch Opfer eines PING-Anrufs geworden ist, dem rät die Expertin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, folgendes zu tun:
· So schnell wie möglich auflegen.
· Die Uhrzeit und Länge des Anrufs notieren.
· Prüfen, ob die Nummer auf der Verbotsliste der Bundesnetzagentur steht und diese sonst gegebenenfalls melden. Das funktioniert über ein entsprechendes Formular auf der Webseite.
· Ist die Nummer bereits gelistet, besteht ein sogenanntes Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot. Betroffene können dann die Kosten schriftlich beim Mobilfunkanbieter unter Berufung auf das Verbot reklamieren. Wichtig dabei ist die Angabe des Zeitpunktes des Anrufes.

Sollte die Rufnummer noch nicht auf der Verbotsliste stehen, empfiehlt die Rechtsexpertin, den Telefonanbieter trotzdem wegen einer Kostenerstattung zu kontaktieren. Unter Umständen zeigt sich dieser kulant.

Vorbeugende Schutzmaßnahme: Nummern sperren

Wer auf der sicheren Seite sein will, kann bestimmte Rufnummern blockieren, zum Beispiel die Nummern der Verbotsliste. Das funktioniert in den Einstellungen des Telefons oder Handys.

Quelle: ERGO Group

 


Veröffentlicht am: 02.02.2022

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

NewsletterNewsletter bestellen und abbestellen

TwitterFolge uns auf Twitter

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Hoch: Hoch zum Seitenanfang

Nächsten Artikel: lesen

Vorherigen Artikel: lesen

 


Werbung

 


Werbung - für eine gute Sache

 
         
     
     
     

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk
| Börsen-Lexikon - erklärt die Börse
| fotomensch berlin - der Fotograf von genussmaenner.de
| Frauenfinanzseite - alles für die Businessfrau
| Geld & Genuss - Lifestyle, Finanzen und Vorsorge für alle
| geniesserinnen.de - Genuss auch für die Damen
| gentleman today - Edel geht die Welt zu Grunde
| instock der Börseninformationsdienst
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe bewertet Gutes

 
Service
Impressum
Kontakt
Mediadaten
Newsletter
Datenschutzhinweis
Nutzungshinweise
Presse
Redaktion
RSS 
Sitemap
Suchen

 
Rechtliches
© 2007 - 2024 by genussmaenner.de. Alle Rechte vorbehalten.