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Vorschriften am Steuer

Autodeutschland offenbart Wissenslücken



Autofahrer in Deutschland haben Nachholbedarf bei Vorschriften im Straßenverkehr. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage*, mit der Deutschlands größter Fahrzeugmarkt mobile.de Wissenslücken der Autofahrer aufgedeckt hat.


Jeder Zweite glaubt fälschlicherweise, dass eine Parkscheibe im Auto vorgeschrieben ist und jeder Dritte unterliegt dem Irrtum, dass das Mitführen eines Ersatzreifens Pflicht sei. Besser fallen die Kenntnisse bei den Corona-relevanten Regeln aus. So ist fast jedem Dritten bereits bewusst, dass zwei Mund-Nasen-Masken in diesem Jahr zur Pflichtausstattung jedes Verbandskastens gehören werden.
 
Welche Ausrüstungsgegenstände haben deutsche Autofahrer immer dabei? Bei 53,0 Prozent der Befragten ist ein Wagenheber im Fahrzeug vorhanden, eine Parkscheibe sogar bei 90,1 Prozent. Doch so sinnvoll es sein mag, diese Dinge griffbereit im Fahrzeug dabei zu haben: Mitführen muss man sie laut Verkehrsvorschrift nicht. Auch bei Sonnenbrille und Dashcam sind sich einige Autofahrer unsicher: So gehen 8,1 Prozent der Befragten davon aus, dass die Mitnahme einer Sonnenbrille verpflichtend ist und immerhin 1,3 Prozent halten Dashcams im Fahrzeuginnenraum für vorgeschrieben.

Das sind die Top 5 der größten Vorschriften-Irrtümer der Deutschen:
1. Parkscheibe (51,2 Prozent)
2. Ersatzrad (33,9 Prozent)
3. Wagenheber (29,4 Prozent)
4. Eiskratzer (24,8 Prozent)
5. Abschleppseil oder Abschleppstange (22,2 Prozent).

Gute Kenntnisse der Pflichtausstattung

Trotz einiger Wissenslücken: Ein Großteil der Autofahrer weiß, was laut Vorschrift immer im Auto sein muss. So nannten 91,4 Prozent den Verbandskasten, 89,8 Prozent das Warndreieck, 89,0 Prozent die Warnweste, 80,6 Prozent die Fahrzeugpapiere und 79,7 Prozent den Führerschein. Neu ist ab diesem Jahr die Maskenmitnahmepflicht. Diese sieht vor, dass zwei Mund-Nase-Bedeckungen im Verbandskasten enthalten sein müssen. Wann die Regelung in Kraft tritt, steht laut ADAC derzeit zwar noch nicht fest. Bei 58,6 Prozent der Befragten ist die Vorschrift jedoch trotzdem jetzt bereits bekannt. Zudem gaben Dreiviertel der befragten Autofahrer (77,7 Prozent) an, ohnehin immer mindestens eine Maske mit an Bord zu haben.

Nackt fahren erlaubt – auch mit Sommerreifen

Unbekleidet hinters Steuer? Fast jeder dritte Autofahrer (30,0 Prozent) denkt, dass dies gesetzlich verboten ist. Tatsächlich droht maximal ein Bußgeld, sollte sich ein Dritter durch das freizügige Fahren belästigt fühlen. Außerdem glauben 38,0 Prozent der Befragten, dass es eine generelle Winterreifenpflicht gibt. Damit liegt rund jeder dritte befragte Autofahrer mit seiner Vermutung falsch.

Wissenslücken bei Warnblinker und Umweltschutz


Zwar wissen mehr als die Hälfte der Autofahrer, dass das Betätigen der Lichthupe als Signal zum Warnen des Gegenverkehrs vor einer Radarkontrolle (66,2 Prozent) nicht erlaubt ist. Gleiches gilt für das Eiskratzen bei laufendem Motor (55,2 Prozent). Unklarheiten bestehen jedoch hinsichtlich des korrekten Einsatzes des Warnblinkers: Gerade einmal 18,9 Prozent der Befragten wissen, dass es nicht erlaubt ist, die Warnblinkanlage als Signal beim Halten am Straßenstrand einzuschalten. Vom Verbot des grundlosen Umherfahrens haben immerhin 38,9 Prozent der befragten Autofahrer bereits gehört.

Foto: Pixabay

 


Veröffentlicht am: 17.02.2022

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