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Frühlingsfrische für den Garten

ARAG Experten geben Tipps zum Saisonstart im Schrebergarten



Die Sonne lacht, die Temperaturen steigen. Saisonstart in der Kleingartenkolonie. Nun heißt es Schotten auf, Wasser marsch – und buddeln, was das Zeug hält.

Doch Achtung, bei den ersten vorbereitenden Gartenarbeiten gibt es einige Regeln zu beachten. Vor allem frischgebackene Laubenpieper sollten einen Blick in die Kleingarten-Ordnung ihres Vereins werfen, bevor sie mit der Arbeit beginnen. Sonst droht Ungemach. Die ARAG Experten mit einem Überblick.

Der Kleingarten und die rechtlichen Aspekte

Wichtigste Rechtsgrundlage für das Leben im Kleingarten ist das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Es bestimmt unter anderem, wann ein Garten überhaupt als Kleingarten gilt: Er muss in einer Anlage mit mehreren Einzelgärten und gemeinschaftlichen Einrichtungen – also einer Kleingartenanlage – liegen und darf nur zum Anbau von Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf genutzt werden. Zudem darf die Laube nicht größer als 24 Quadratmeter und nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.

Privatsphäre achten

Ein Kleingarten in Deutschland ist durchschnittlich 370 Quadratmeter groß. Zudem dürfen Zäune und Hecken in der Regel nicht höher als 1,20 Meter sein. Bei dieser Nähe ist nachbarschaftliche Rücksicht angesagt! Dazu herrschen in den meisten Kleingartenanlagen strenge Ruhezeiten. Wer also Mähen, Sägen oder Hämmern möchte, sollte sich vorher erkundigen, zu welchen Zeiten es lauter werden darf.

Ab ins Beet


Ist der Frost vorbei, kann das Beet frühjahrsfit gemacht werden. Als erstes raten die ARAG Experten, Mulch, Laub und sonstiges Material, das als Winterschutz diente, zu entfernen, damit sich der Boden schneller erwärmen kann und die ersten Frühblüher mit Licht und Luft versorgt werden. Anschließend sollte die Erde nur oberflächlich mit einer Harke gelockert werden, damit neue Triebe leichter wachsen können. Bevor die ersten frühen Gemüsesorten, wie z. B. Möhren, Erbsen oder Feldsalat, gesät werden, gibt eine Schicht neuer Kompost der Erde den nötigen Frischekick.

Der Trick mit dem Saatband

Damit die Pflanzensamen nicht bei starkem Regen weggespült werden, verraten die ARAG Experten einen einfachen Trick: Die Samen auf einem Saatband oder einer Saatscheibe anordnen. Dabei können auch Kinder hervorragend helfen: Einfach etwas Küchenpapier in die gewünschte Form schneiden und die obere Lage vorsichtig entfernen und aufbewahren. Anschließend das Papier anfeuchten, und die Samen drauf verteilen. Es eignen sich vor allem Dunkelkeimer, also Pflanzen, die mit Erde bedeckt sein mögen, wie beispielsweise Radieschen, Möhren oder einige Küchenkräuter. Wenn alle Samen verteilt sind, wird die oberste Papierlage, die anfangs entfernt wurde, ebenfalls vorsichtig angefeuchtet und wieder über die Lage mit den Samen gelegt. Wenn das Saatband nicht direkt eingepflanzt werden soll, raten die ARAG Experten, es gut trocknen zu lassen, einzurollen und kühl, trocken und dunkel zu lagern – z. B. in einem sauberen, trockenen Marmeladenglas.

Igeln ihren Lebensraum lassen

Igel halten Winterschlaf. Und zwar so lange, bis es wieder genügend Nahrung gibt. Zu ihren Lieblingsspeisen gehören Käfer und Larven. Die schlüpfen – je nach Wetterlage – aber erst Ende März oder sogar noch später. Daher raten die ARAG Experten, spitze und scharfe Gartengeräte nur sehr vorsichtig einzusetzen. Und Mähroboter sollten möglichst nicht nach Einbruch der Dämmerung laufen, weil die Igel dann auf Nahrungssuche sind.

Der Garten ist zum Gärtnern da


Der Lohn für das Jäten, Säen, Düngen und durch die Beete Kriechen ist die eigene Ernte. Noch nie hat eine Möhre besser geschmeckt, war ein Apfel knackiger oder eine Stachelbeere süßer als aus dem eigenen Garten. Gleiches gilt für das Frühstücksei: So richtig lecker ist es eigentlich erst, wenn das Huhn einen Namen hat und im Hühnerstall um die Ecke wohnt. Vorzugsweise im eigenen Garten. Doch die ARAG Experten weisen bei aller Tierliebe darauf hin, dass die Tierhaltung im Schrebergarten verboten sein kann, weil sie nicht zur kleingärtnerischen Nutzung gehört.

Foto: Pixabay

 


Veröffentlicht am: 23.03.2022

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