Startseite  
   

29.03.2024

 

 

Like uns auf Facebook

Folge uns auf Twitter

 


 

Werbung


Vorherigen Artikel lesen Nächsten Artikel lesen

 

Wirtschafts-News vom 8. Juni 2022

Bund der Versicherten e.V. (BdV) gibt Tipps zur richtigen Absicherung für Camper



Der Urlaub mit Wohnmobil oder Campingbus ist in. Immer mehr Menschen bevorzugen diese Art des Reisens und das einst als spießig geltende Camping ist längst zum Lifestyle geworden.

Doch egal, ob sich die Camping-Begeisterten fürs luxuriöse „Glamping“ im Wohnmobil oder den einfachen Trip im Bulli entscheiden, sie sollten in jedem Fall die richtigen Versicherungsverträge im Gepäck haben. Der Verbraucherschutzverein Bund der Versicherten e.V. (BdV) erklärt, welche Absicherung unterwegs unverzichtbar ist.

Die private Haftpflichtversicherung ist auch im Campingurlaub unentbehrlich. Wer anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, haftet in unbegrenzter Höhe für den Ersatz dieses Schadens. Wenn beispielsweise durch das eigene Grillfeuer auf dem Campingplatz das Vorzelt nebenan in Brand gerät, bietet die Privathaftpflichtversicherung Schutz. Sie prüft zunächst, ob ein berechtigter Schadensersatzanspruch besteht. Ist das der Fall, kommt sie für den Schaden auf. „Ist ein Anspruch unberechtigt, wehrt die Versicherung diesen ab und fungiert so als eine Art Rechtsschutzversicherung“, sagt man beim BdV.

Für das Campingfahrzeug selbst ist – neben der Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung – die Kfz-Kaskoversicherung eine wichtige Versicherung für Halter von darlehens- oder leasingfinanzierten Campingfahrzeugen. Die Teilkaskoversicherung bietet beispielsweise Schutz, wenn es durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Sturm und Hagel, Überschwemmung, Steinschlag oder Zusammenstöße mit Haarwild beschädigt wird. Einige Tarife sichern zudem eine Kollision mit Tieren jeder Art ab.

Auch Beschädigungen aufgrund von Marder- oder Tierbissen können vom Teilkaskoschutz erfasst sein. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus bei Schäden am eigenen Wohnmobil bei selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismusschäden.

„Um den Inhalt des Reisefahrzeugs zu versichern, kann eine Inhaltsversicherung für Reisefahrzeuge oder eine Campingversicherung abgeschlossen werden“, sagen die Verbraucherschützer. Teilweise bietet aber auch eine bestehende Hausratversicherung in bestimmten Grenzen Versicherungsschutz – hier lohnt die Nachfrage beim Versicherer. Je nach Tarif der Inhaltsversicherung können neben dem beweglichen Inventar zusätzlich Unterhaltungselektronik und Sportausrüstungen abgesichert sein – aber auch das Vorzelt, Markisen oder Solaranlagen. Geht der Campingtrip ins Ausland, ist zudem eine
Auslandsreisekrankenversicherung für die Reisenden unbedingt empfehlenswert.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.

 


Veröffentlicht am: 08.06.2022

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

NewsletterNewsletter bestellen und abbestellen

TwitterFolge uns auf Twitter

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Hoch: Hoch zum Seitenanfang

Nächsten Artikel: lesen

Vorherigen Artikel: lesen

 


Werbung

 


Werbung - für eine gute Sache

 
         
     
     
     

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk
| Börsen-Lexikon - erklärt die Börse
| fotomensch berlin - der Fotograf von genussmaenner.de
| Frauenfinanzseite - alles für die Businessfrau
| Geld & Genuss - Lifestyle, Finanzen und Vorsorge für alle
| geniesserinnen.de - Genuss auch für die Damen
| gentleman today - Edel geht die Welt zu Grunde
| instock der Börseninformationsdienst
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe bewertet Gutes

 
Service
Impressum
Kontakt
Mediadaten
Newsletter
Datenschutzhinweis
Nutzungshinweise
Presse
Redaktion
RSS 
Sitemap
Suchen

 
Rechtliches
© 2007 - 2024 by genussmaenner.de. Alle Rechte vorbehalten.