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Noch ist der Winter nicht vorbei

Verkehrssicher durch die kalte Jahreszeit



Auch wenn die langsam wärmer werdenden Sonnenstrahlen erste Frühlingsgefühle aufkommen lassen, müssen Autofahrer nach wie vor mit glatten, rutschigen Straßen rechnen – insbesondere in den Abend- und Morgenstunden.

Nicht umsonst lautet daher die Faustformel für die Winterbereifung von „O bis O“: sprich von Oktober bis Ostern. In diesen Monaten sollten Winter- oder sogenannte Ganzjahresreifen auf dem Fahrzeug aufgezogen sein.

Letztgenannte sollen die Eigenschaften von Sommer- und Winterreifen kombinieren und deshalb ganzjahrestauglich sein. Bei Tests kommen die „Allrounder“ jedoch in extremen Wetterlagen regelmäßig nicht an die Leistungsfähigkeit der „Spezialisten“ heran. Zudem nutzen sie im Sommer schneller ab und fallen durch einen höheren Kraftstoffverbrauch negativ auf. Allwetterreifen sind in Deutschland erlaubt, wenn sie die gesetzlichen Vorgaben der Winterreifenpflicht erfüllen. Um diesen Anforderungen zu genügen, müssen neue Ganzjahresreifen seit dem 1. Januar 2018 das sogenannte „Alpine“-Symbol aufweisen, das einen Berg und eine Schneeflocke zeigt. Nur damit gelten auch Allwetter- oder Ganzjahresreifen laut gesetzlicher Vorgabe als wintertauglich. Allerdings ist die Nutzung von Ganzjahresreifen, die lediglich mit der Beschriftung „M+S“ ohne das Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind, bis zum 30. September 2024 noch zulässig. Danach sind diese Reifen nicht mehr erlaubt.

Jener Stichtag ist auch unter dem Aspekt zu beachten, dass nur eine korrekte Bereifung im Winter vollen Versicherungsschutz gewährleistet. Dies betrifft auch die „O bis O“-Faustregel. Sie besagt nicht, dass nur in diesem Zeitraum die Winterreifen vorgeschrieben sind. Vielmehr besteht hierzulande die sogenannte situative Winterreifenpflicht, die besagt, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit Winterbereifung unterwegs sein darf: also bei Eis-, Reif- oder Schneeglätte, bei Schneematsch oder Glatteis. Und diese Vorgabe hat gegebenenfalls auch noch nach Ostern Bestand.

Wer gegen diese situative Winterreifenpflicht verstößt, muss nicht nur mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt in der „Verkehrssünderkartei“ in Flensburg rechnen, sondern kann bei einem Unfall auch Probleme mit seinem Versicherer bekommen. Denn der kürzt möglicherweise seine Leistung, weil der Versicherte wegen Verstoßes gegen die Winterbereifungspflicht eine Mitschuld trägt.

Abgesehen davon ist eine wintertaugliche Bereifung auch eine der wichtigsten Voraussetzungen für die eigene Sicherheit, um bei Glätte, Eis und Schnee nicht in kritische Situationen zu geraten. Deshalb sollte sie selbstverständlich sein – ebenso überflüssig zu erwähnen eigentlich wie der Hinweis auf die Bedeutung einer der Witterung angepassten Fahrweise. Dafür muss das Thermometer gar nicht erst richtig unter Null fallen. Schon bei Temperaturen nahe dem Gefrierpunkt sind höchste Vorsicht und Alarmbereitschaft geboten. Nicht umsonst warnen die elektronischen Assistenten in modernen Fahrzeugen bereits bei fünf bis drei Grad Celsius vor Glatteis...

Denn bei glatter Fahrbahn vergrößert sich nicht nur der Bremsweg deutlich, weshalb der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug unbedingt größer sein sollte als auf trockener Straße im Sommer. Immerhin kann ein Auto auf glattem Untergrund bis zu fünf Mal so lange brauchen, um zum Stehen zu kommen, wie auf griffigem Asphalt. Wer unsicher bezüglich der Straßenverhältnisse ist, kann bei Fahrtbeginn auf freier Strecke, wenn keine Gefahr besteht, vorsichtig einen Bremsversuch unternehmen. Aber Achtung: Wenn es bereits glatt ist, kann ein Auto schon bei geringer Geschwindigkeit schwer kontrollierbar werden.

Das gilt umso mehr, je schneller man unterwegs ist. Deshalb empfiehlt es sich, bei Glätte oder schon bei der Gefahr rutschiger Fahrbahnen die Geschwindigkeit zu reduzieren und ruckartige Bewegungen am Steuer ebenso zu vermeiden wie heftiges Anfahren oder Bremsen. Eine geschmeidige, behutsame Fahrweise hingegen bedeutet bei Glätte ein erhebliches Plus an Sicherheit. Da das Tempo bei glatter Fahrbahn so relevant dafür ist, bei Glatteis gegebenenfalls die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren, fallen die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen bei winterlichen Straßenverhältnissen auch höher aus als sonst.

Gerade in der sogenannten Übergangszeit vom Winter zum Frühjahr können plötzlich noch einmal sinkende Nachttemperaturen Autofahrer mit unvorhergesehenen Herausforderungen in Form von Glätte oder gar dem gefährlichen Blitzeis konfrontieren. Deshalb sollte man hier nicht zu schnell unaufmerksam oder gar unvorsichtig werden. Das gilt insbesondere für Brücken oder Strecken, die durch Wälder führen, da dort die Gefahr von Glatteis generell höher – und auch wahrscheinlicher – ist als anderswo.

Quelle:
Goslar-Institut

 


Veröffentlicht am: 24.02.2023

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