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THG-Prämie

... leicht verdientes Geld für E-Mobilisten



Besitzer von Elektroautos können sich eine sogenannte THG-Prämie sichern – indem sie das von ihnen eingesparte Treibhausgas „weiterverkaufen“. So lassen sich einige hundert Euro pro Jahr verdienen. Doch nicht alle E-Autofahrer wissen, wie man an die THG-Prämie kommt und in welcher Höhe. Grund genug, einigen Fragen hierzu nachzugehen…

Besitzer von Elektroautos können sich eine sogenannte THG-Prämie sichern – indem sie das von ihnen eingesparte Treibhausgas „weiterverkaufen“. So lassen sich einige hundert Euro pro Jahr verdienen. Doch nicht alle E-Autofahrer wissen, wie man an die THG-Prämie kommt und in welcher Höhe. Grund genug, einigen Fragen hierzu nachzugehen…

Klären wir zunächst den Hintergrund, bevor wir dazu kommen, was es mit der THG-Prämie oder dem THG-Bonus, wie das Klimaschutzinstrument auch genannt wird, auf sich hat. THG ist die Abkürzung für anthropogene Treibhausgase, also jene vom Menschen verursachten Emissionen, die für den Anstieg der globalen Temperatur und somit den Klimawandel verantwortlich gemacht werden. Diese globale Erwärmung begründen Klimaforscher mit dem Anstieg der Konzentration verschiedener Treibhausgase, insbesondere von Kohlenstoffdioxid (CO2), wodurch der natürliche Treibhauseffekt der Erde verstärkt wird.

Die THG-Quote soll dazu dienen, schädliche Treibhausgase in der Atmosphäre zu reduzieren. Mit diesem Ziel führte der Deutsche Bundestag im Jahr 2007 zunächst die sogenannte energetische Biokraftstoffquote ein. Sie verpflichtete Unternehmen, die Kraftstoffe verkaufen, einen Mindestanteil dieser Treibstoffe in Form von Biokraftstoffen abzusetzen. Mit der vom Bundestag im Jahr 2009 beschlossenen Umstellung der energetischen Biokraftstoffquote auf eine Treibhausgasquote zum 1. Januar 2015 sollte dann der Einsatz von Biokraftstoffen stärker auf die Minderung von Treibhausgasemissionen ausgerichtet werden. Im Zuge dessen wurde unter anderem die Mineralölwirtschaft verpflichtet, die ihnen zuzurechnenden Treibhausgasemissionen – bezogen auf die jährliche Gesamtabsatzmenge eines Unternehmens an Otto- und Dieselkraftstoff (einschließlich des Biokraftstoffanteils) – durch das Inverkehrbringen von (zunächst) Biokraftstoffen zu senken. Die unternehmensbezogene Quotenverpflichtung orientiert sich daran, in welchem Maß Unternehmen Treibhausgasemissionen durch die von ihnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffe verursacht haben. Dabei gibt die THG-Quote den Unternehmen Einsparungsziele für ihre CO2-Emissionen vor, indem sie den Mineralölfirmen eine bestimmte Quote an emissionsärmeren Treibstoffen, wie beispielsweise Bio-Diesel oder Strom, vorschreibt.

Ab dem Verpflichtungsjahr 2018 konnten dann auch erstmals anderweitig erzielte Treibhausgaseinsparungen auf die THG-Quote angerechnet werden. Und an der Stelle kommen die E-Automobilisten ins Spiel: Denn laut einem im Mai 2021 vom Bundestag verabschiedeten Gesetz haben die verpflichteten Unternehmen verschiedene Optionen, um die Quote zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen zu erfüllen: wie durch den Einsatz von Biokraftstoffen, grünem Wasserstoff oder eben Strom für Elektrofahrzeuge. Seitdem wird etwa der Strom, der in Elektrofahrzeugen genutzt wird, mit dem Dreifachen seines Energiegehaltes für die Erfüllung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) angerechnet, um den Aufbau der Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge zu unterstützen.

Halten die betroffenen Unternehmen die ihnen vorgegebene THG-Quote nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang ein, werden zum Ausgleich Strafzahlungen fällig. Um Strafzahlungen zu vermeiden, können sich die Quoten-verpflichteten Mineralölunternehmen seit 1. Januar 2022 auch die eingesparten CO2-Emissionen von rein batteriebetriebenen E-Fahrzeugen als Ausgleich anrechnen lassen. Danach kann elektrischer Strom, der zur Verwendung in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb dem Netz entnommen wurde oder direkt von einer Stromerzeugungsanlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz bezogen wird, zur Erfüllung der Treibhausgasquote genutzt werden. Seitdem steht es jedem Besitzer eines rein batteriebetriebenen E-Fahrzeugs (kein Hybrid!) frei, seine eingesparten CO2-Emissionen zu verkaufen. Geregelt werden die Möglichkeiten der Stromanrechnung in der „Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen – 38. BImSchV.“

Und wie vermarktet man nun seine THG-Quoten? Vor dem Verkauf müssen sich die Fahrer von einem reinen Batterieauto oder -motorrad bzw. -roller die CO2-Einsparung ihres Fahrzeugs zertifizieren lassen. Zu diesem Zweck registriert man das Fahrzeug zunächst beim jeweiligen Stromanbieter oder einem speziellen Unternehmen, das die Anrechnung der THG-Quote abwickelt. Denn ein direkter Kontakt zwischen Verbraucher und Kraftstoffproduzenten beim THG-Deal ist nicht vorgesehen. Zur Anmeldung genügt der Nachweis, dass ein batterieelektrisches Fahrzeug auf den Antragsteller zugelassen ist. Belege zur tatsächlichen Nutzung, wie etwa zu den im Jahr zurückgelegten Kilometern oder zum Strommix eines daheim geladenen E-Fahrzeugs, sind nicht erforderlich. Zum Besitznachweis eines E-Fahrzeugs reicht die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Der Fahrzeugschein muss jährlich neu eingereicht werden, wenn man die Prämie bekommen will. Eine Anrechnung zulassungsfreier Fahrzeuge ist dagegen nicht möglich, auch wenn es sich um reine Batterieelektrofahrzeuge handelt. Die Anträge werden dann vom Umweltbundesamt (UBA) als zuständige Behörde gecheckt und zertifiziert.

Das mit der Abwicklung des THG-Quotenverkaufs beauftragte Unternehmen sammelt solche UBA-Zertifikate und vermarktet diese gebündelt an ein Kraftstoffunternehmen. Von den dabei erzielten Erlösen behält der jeweilige Dienstleister in der Regel einen bestimmten Teil als Provision ein, der Rest fließt dem E-Mobil-Besitzer zu. Übersichten über die entsprechenden Serviceanbieter, darunter auch Organisationen, wie etwa der ADAC oder Energieunternehmen wie EnBW, finden sich im Internet. Da seit 2022 auch private E-Auto-Besitzer von der THG-Quote profitieren können, ist innerhalb kürzester Zeit ein eigener Markt mit entsprechenden Dienstleistern entstanden. Ihre Angebote zu vergleichen lohnt sich, wie Marktbeobachter betonen.

Im Jahr 2023 sollen um die 300 Euro mit der THG-Prämie zu verdienen sein, wie es am Markt heißt.

Quelle: Goslar-Institut

 


Veröffentlicht am: 23.03.2023

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