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Elektrokleinstfahrzeuge im Visier

... von DVR und DVW

Bis zur Verabschiedung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKF-V) durch den Bundesrat am 17. Mai, sollte der Entwurf geändert werden. Das fordern der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die Deutsche Verkehrswacht (DVW).

Die geplante Verordnung nehme zu wenig Rücksicht auf mögliche Gefährdungen ungeschützter Verkehrsteilnehmer. So solle auf Gehwegen Schrittgeschwindigkeit statt, wie vorgesehen, eine Geschwindigkeit von 12 km/h eingehalten werden.

Eine klare Aussage treffen beide Verbände auch hinsichtlich des Mindestalters für das Fahren: 15 Jahre und eine Mofa-Prüfbescheinigung sollen hierfür die Voraussetzung sein. EKF, die über sechs Kilometer pro Stunde fahren, sollen nicht auf Gehwegen fahren dürfen, auch müsse ein EKF mindestens über Bremsen, Licht und eine Klingel oder Hupe verfügen. Eine gesonderte Erfassung der Unfälle fordern beide Verbände.

Das BMVI hatte weiter angekündigt, dass mit der Verabschiedung der EKF-V auch eine Ausnahmeregelung für Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenk- und Haltestange kommen wird. Auch hier sehen DVR und DVW keine Möglichkeit  für einen sicheren Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum. Sie fordern ein Verbot der Teilnahme am Straßenverkehr. (ampnet/deg)

Foto: Auto-Medienportal.Net/Ford

 


Veröffentlicht am: 12.04.2019

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