Wirtschafts-News vom 16. Juli 2019

Michael Weyland informiert...

(Michael Weyland) "Streichen muss man nicht" oder "Wer Nachmieter sucht, kommt früher aus dem Mietvertrag raus!" Gefährliches Halbwissen, das schnell im Streit mit dem Vermieter oder Nachbar enden kann. Etwa eine Million Rechtsberatungen führen Juristen der örtlichen Mietervereine jährlich durch.

Thema Nummer eins: Die Betriebskosten. Kommt es zum Gerichtsstreit, kann das schnell teuer werden. Die Versicherungsexperten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) klären Miet-Märchen auf und verraten, wie man sich Rückendeckung holt.

Ja, wer ein Musikinstrument hat, darf zu Hause üben - auch mit E-Gitarre oder sogar Schlagzeug! Welche Beschränkungen dabei gelten, richtet sich tatsächlich immer nach den Umständen des Einzelfalls. Entscheidend sind insbesondere das Ausmaß der Geräuscheinwirkung, die Art des Musizierens und die örtlichen Gegebenheiten. Grober Richtwert für übliches Musizieren: 2-3 Stunden an Werktagen und 1-2 Stunden an Sonn- und Feiertagen, jeweils unter Einhaltung der üblichen Ruhezeiten in der Mittags- und Nachtzeit. Wer nicht bei seinem täglichen Mittagsschläfchen gestört werden möchte, kann einen Blick in die Hausordnung werfen. Denn die Hausverwaltung darf Ruhezeiten festlegen. Absolute Stille muss trotzdem nicht herrschen.

Auch die Frage nach dem Zweitschlüssel ist schnell beantwortet: Nein, der Vermieter, der Hausmeister und die Hausverwaltung dürfen keinen eigenen Schlüssel zur Wohnung behalten. Das gilt neben Haus- und Wohnungsschlüssel auch für Keller, Briefkasten und Garagen-Schlüssel. Ist man für einen längeren Zeitraum nicht Zuhause anzutreffen, empfiehlt es sich, einer vertrauten Person einen Zweitschlüssel dazulassen und den Vermieter darüber zu informieren.
Muss ich die Wände vor dem Auszug eigentlich neu und weiß streichen? Das kommt ganz darauf an, in welchem Zustand die Wohnung bei Einzug übernommen wurde. War sie unrenoviert, kommt man jedenfalls um die lästige Pflicht herum: Laut Urteilsspruch des Bundesgerichtshofs (BGH) in 2015 dürfen Vermieter in diesem Fall keine Instandhaltung verlangen, da der Mieter dadurch unangemessen benachteiligt würde.

Und wie steht's mit der Nachmieter-Suche? Kann ich vorzeitig ausziehen, wenn ich drei Interessenten zur Auswahl stelle? Tatsächlich gilt immer die vertragliche Regelung oder die gesetzliche Dreimonatsfrist für Mieterkündigungen. Auch, wenn im Mietvertrag eine Nachmietervereinbarung getroffen wurde, muss der Vermieter nicht jeden Nachmieter akzeptieren: Bestehen zum Beispiel Zweifel an der Solvenz des potenziellen Nachfolgers, kann der Vermieter den Nachmietervorschlag ablehnen.

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