Trotz Corona: Geänderte StVO

... gilt an 28. April 2020

Die bereits im Februar vom Bundesrat mit Änderungen verabschiedete Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) tritt am 28.4.2020 in Kraft. Ab diesem Tag gelten vor allem neue Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit sowie eine Verschärfung des Bußgeldkataloges.

Mit einer Verschärfung des Bußgeldkatalogs werden vor allem die verkehrssicherheitsrelevanten Verstöße intensiver geahndet: Bis zu 100 Euro kann jetzt das Fahren mit E-Scootern auf Gehwegen kosten. Auch das Parken ohne Parkschein, Zweite-Reihe-Parken, Parken an unübersichtlichen Kurven und auf Carsharing-Plätzen, vor Feuerwehrzufahrten sowie das Behindern von Rettungsfahrzeugen wird künftig deutlich teurer. Für diese Verkehrsverstöße werden die Geldbußen auf bis zu 100 Euro erhöht.

Die StVO sieht eine Vielzahl neuer Verkehrsschilder vor. So kann das Überholen von Fahrrädern, Mofas und Elektrokleinstfahrzeugen an Gefahrenpunkten untersagt werden. Ebenfalls neu: Das spezielle Sinnbild „Lastenfahrrad“, welches für Parkflächen und Ladezonen vorgehalten wird, sowie die neuen Verkehrszeichen für Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge, Radschnellwege sowie die Errichtung von Fahrradzonen.

In der StVO-Novelle wird zudem festgeschrieben, dass Blitzer-Apps während der Fahrt nicht verwendet werden dürfen.

Foto: Auto-Medienportal.Net/Pressedienst Fahrrad

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