Eingenistet: Wespen, Hornissen und Bienen

Was tun mit ungeliebten gelb-schwarzen Nachbarn?

Nachbarn können ganz schön nerven – gerade jene, die summen und stechen. Wer ein Nest von Bienen, Wespen oder Hornissen am oder gar im Haus hat, freut sich in der Regel also nicht über die Artenvielfalt, sondern macht sich vor allem Sorgen: Ist das gefährlich?

Wie werde ich die Insekten wieder los, ohne mich oder sie zu verletzen? Helfen sollte sich der Hausbesitzer niemals selbst, sondern auf die Unterstützung von Experten vertrauen – mit einem Haus- und Wohnungsschutzbrief der Gothaer ist diese Hilfe sogar kostenfrei.

Biene Maja und Konsorten

Wird es Bienen, Hummeln und Wespen in ihrem alten Zuhause zu eng, gründen sie einfach einen neuen Stock. Guten Schutz und einen ruhigen Aufzuchtort soll das neue Zuhause bieten – da kommen Rollladenkästen, windgeschützte Dachvorstände oder sogar Dachböden den Summern gerade recht. Auch in Erdlöchern, verlassenen Mäusenestern oder Maulwurfsbauten wird genistet. Betroffene Hausbesitzer könnten sich nun geschmeichelt fühlen, wollen die Nester aus Beunruhigung aber meist entfernt haben.

Achtung: Da Bienen in der Natur unerlässlich sind, stehen sie unter besonderem Schutz und nur fachkundige Imker dürfen ein Bienennest – eventuell erst nach Genehmigung durch die Naturschutzbehörde – entfernen und umsiedeln. Das gleiche gilt für ihre gemütlichen Verwandten, die Hummeln, und sogar für die Hooligans unter den Schwarz-Gelben, die Wespen.

Bitte nicht selbst ausräuchern!


Bis der Experte kommt, gilt: Menschen sollten einen Sicherheitsabstand von sechs Metern zum Nest einhalten, um die Tiere nicht zu provozieren. Das bedeutet auch, dass Eigenregie absolut tabu ist – kein Wasser, kein Rauch, kein Herumstochern. Das Entfernen und Umsiedeln bleibt allein den Fachleuten vorbehalten, die sich mit genügend Erfahrung dem Problem annehmen. Wer einen Haus- und Wohnungsschutzbrief der Gothaer hat, bekommt die Kosten für den Service sogar zurückerstattet. Ein Anruf bei der 24-Stunden-Hotline genügt und die Versicherung organisiert unverzügliche Hilfe durch den nächstgelegenen Kammerjäger beziehungsweise Imker, die Naturschutzbehörde oder die Gemeindeverwaltung.

Foto: Pixabay

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