
Wer  in dieser kalten Jahreszeit gemütlich essen gehen möchte, wird von der  Coronapandemie ausgebremst. Schließungen von Restaurants machen einen  kulinarischen Ausflug unmöglich. Der Sommerhit schlechthin könnte eine  Alternative sein: Warum also nicht einfach mal den Grill auch im Winter  anwerfen.
Grillen mit Glühwein und einer dicken Jacke
Im  eigenen Garten und wenn kein Nachbar belästigt wird, kann man auch im  Winter tun und lassen, was man will. Anders sieht es auf einer Terrasse  oder einem Balkon im Mehrfamilienhaus aus oder wenn der Qualm aufs  Nachbargrundstück ziehen kann. Es sind je nach Ort unterschiedliche  Einschränkungen zu beachten: Wo das Landgericht (LG) Stuttgart die  Grilldauer auf Balkon oder Terrasse auf dreimal zwei Stunden pro Jahr  (Az.: 10 T 359/96) begrenzt, erlaubt das Oberlandesgericht Oldenburg es,  vier Mal pro Jahr bis 24 Uhr zu grillen. Weiteres Grillen ist demnach  nur bis 22 Uhr erlaubt (Az.: 13 U 53/02). Das LG Düsseldorf verbietet  die Nutzung von Holzkohlegrills auf dem Balkon aber komplett (25 T  435/90). 
Mieter sollten in erster Linie klären, ob das Grillen  durch eine Regelung im Mietvertrag oder in der Hausordnung verboten ist.  Halten sich die Mieter trotz Abmahnung nicht an das Verbot, so darf  ihnen fristlos gekündigt werden (LG Essen, Az.: 10 S 438/01). Auch wenn  keine Verbotsregelung greift, raten die ARAG Experten zu gegenseitiger  Rücksichtnahme. Man sollte auch beim Wintergrillen darauf achten, dass  Wärme- und Rauchentwicklung nicht überhandnehmen und dass die  entstehenden Dünste nicht in die Nachbarwohnungen ziehen können.
Elektrogrill: eine Alternative?
Die  Vorstellung, dass man mit dem nahezu qualmlosen Elektrogrill immer auf  dem Balkon grillen darf, ist leider falsch. Trotz der Empfehlung einen  Elektrogrill zu nutzen (LG Stuttgart Az.: 10 T 359/96), wird der  Elektrogrill juristisch mit einem Holzkohlegrill gleichgesetzt. In  seinem Urteil (Az.: 10 S 438/01) unterscheidet das LG Essen nämlich  nicht zwischen einem Elektrogrill und einem Holzkohlegrill. Demnach ist  grillen einfach nur grillen. Wenn im Mietvertrag ein Grillverbot  aufgeführt ist, erstreckt sich das also auch auf Elektrogrills. Wenn  aber nur die Verwendung von Holzkohle ausdrücklich verboten wird, kann  man das Elektrogerät bei gegenseitiger Rücksichtnahme nutzen.
Wintergrillen: einige Tipps
Wenn  es draußen eisig kalt ist, bereitet das dem Grillfreund schon mal  Schwierigkeiten. Planen Sie genug Brennmaterial ein, da Briketts und  Holzkohle im Winter deutlich schneller durchglühen. Das Feuer sollte  auch vor Kälte und Wind geschützt werden, indem man den Deckel schließt.  Außerdem wird das Grillgut so gleichmäßiger mit Wärme versorgt.  Aufgrund der längeren Grillzeit empfiehlt es sich, dünnere Stücke  Fleisch auf den Rost zu legen. Um dafür zu sorgen, dass das Grillgut im  Anschluss nicht zu schnell auskühlt, sollte man die Servierteller  drinnen bei Zimmertemperatur aufbewahren.
Asche sicher entsorgen
Die  ARAG Experten weisen darauf hin, dass Grillkohle oder -briketts auch  bei kaltem Wetter bis zu drei Tage lang buchstäblich brandgefährlich  sind und sich wieder entzünden könnten. Daher sollte man die Asche nicht  direkt nach dem Grillen in der Mülltonne entsorgen, sondern in einem  feuerfesten Behälter mit Deckel. 
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