
Regelmäßig  zum Jahresbeginn wird es bei dem einen oder anderen knapp auf dem  Konto. Denn im Januar wollen viele Versicherungen und andere jährlich  anfallende Forderungen bedient werden. 
Durch die Corona-Pandemie  verstärkt sich für viele die finanzielle Last am Jahresanfang. Wenn  jetzt zusätzlich die Waschmaschine oder das Familienauto streikt, ist  der Dispo bei der Bank schnell am Limit. Was man tun kann, wenn dringend  Geld benötigt wird – und vor allem, was man unbedingt lassen sollte,  sagen ARAG Experten.
Schufa-Eintrag prüfen
Bevor man einen  Kredit beantragt, sollte man seinen eigenen Schufa-Eintrag überprüfen  und dafür etwas Zeit einplanen. Die Auskunftei stellt Datenkopien  bereit, die einen Überblick über die persönlichen Daten geben. Einmal  jährlich darf man sich diese kostenfrei herunterladen. Sind darin  fehlerhafte oder alte Einträge enthalten, ist die Schufa verpflichtet,  diese zu korrigieren. Das verbessert die Bonität und verspricht  günstigere Zinsen.
Kreditvermittler
Schneller Kredit ohne  Schufa-Auskunft? Finger weg! Denn dabei handelt es sich in aller Regel  um Kreditvermittler und die vergeben selbst keine Darlehen, sondern  reichen nur Anfragen an Banken weiter. Zu den Angeboten gehört auch  meist, dass man gegen hohe Gebühren Antragsformulare anfordern muss. Den  ersehnten Kredit hat man damit noch lange nicht. Außerdem: Selbst wenn  man über den Kreditvermittler Geld erhalten sollte, wird das Darlehen  zumeist bei einer Teilzahlungsbank vermittelt, deren Zinssätze  wesentlich höher sind als bei Geschäftsbanken oder Sparkassen.
Ratenkredit
Bei  entsprechenden Sicherheiten bietet sich etwa ein Ratenkredit an. Anders  als bei Bau- oder Autokrediten kann der Verwendungszweck bei  Ratenkrediten frei gewählt werden. In der Regel steht das Geld in ein  bis zwei Tagen zur Verfügung. Die eigene Hausbank ist dabei aber nicht  immer der günstigste Anbieter. Bei Ratenkrediten wie bei allen anderen  Darlehen sollte man die Preise möglichst vieler Kreditinstitute  vergleichen. Es gibt viele Formen, die sich in Zinshöhe und Laufzeit oft  stark unterscheiden. Aussagekräftig ist aber allein der effektive  Jahreszins, den anzugeben die Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet  sind. Wichtig hierbei: Eine realistische Einschätzung des eigenen  Einkommens. Nach Abzug aller laufenden Kosten sollten maximal zwischen  30 und 40 Prozent des restlichen Geldes für die Kreditrückzahlung  genutzt werden.
Dispositionskredit
Wer es besonders eilig  hat, kann sein kontoführendes Kreditinstitut auch bitten, den  Dispokredit des Girokontos zu erhöhen. Dann steht das Geld sofort zur  Verfügung. Derzeit liegt der Zinssatz für Dispo-Kredite bei vielen  Banken zwischen vier und 14 Prozent. Daher empfehlen ARAG Experten diese  Lösung nur, wenn man das Konto innerhalb kurzer Zeit wieder ausgleichen  kann. Ansonsten wird der „Dispo“ zu einer recht kostspieligen  Angelegenheit. Noch teurer wird es, wenn man das von der Bank oder  Sparkasse eingeräumte Limit des Dispokredits ohne Rückfrage überzieht.  Bei solchen geduldeten Überziehungen können noch einmal mindestens drei  bis vier Prozent Zinsen oder Kosten für Gebühren obendrauf kommen.
Kredite zu Minuszinsen
Vergleichsportale  im Internet unterbieten sich derzeit mit Krediten zu Minuszinsen. Das  klingt gut, birgt aber auch Gefahren, mahnen ARAG Experten: Die Angebote  sind eine Marketingmasche, um neue Kunden zu gewinnen. Die wertvollen  Kundendaten erhält das jeweilige Portal schon beim Kreditantrag, selbst  wenn das Darlehen zum Negativzins gar nicht gewährt wird. Die  Aktionskredite werden in aller Regel nur an Kunden mit „sehr guter“  Bonität vergeben, bei denen die Einnahmen die regelmäßigen Ausgaben  decken. Damit eignen sich die Kredite also nicht, um den Dispo oder  einen anderen Kredit abzulösen. Die Darlehen zum Negativzins werden  außerdem nur einmal pro Kreditnehmer vergeben. Wer angesichts von  Minizinsen auf die Idee kommt, in solche Aktionskredite zu  „investieren“, hat die Rechnung somit ohne den Wirt gemacht. Außerdem  zählt die Schufa alle Darlehen, ob groß oder klein – und das kann sich  rächen, wenn eines Tages ein größerer Kredit gewünscht wird. Wer sich  schon regelmäßig 1.000 Euro gepumpt hat, scheint nicht gerade eine gute  Bonität zu haben und bekommt dann im Ernstfall vielleicht gar kein Geld  mehr.
Kredite vergleichen
Auch wenn die finanzielle  Situation brenzlig ist – die ARAG Experten raten unbedingt zu einem  Vergleich diverser Kreditangebote. Über gängige Portale im Internet  bekommt man einen guten Eindruck, was zu welchen Konditionen möglich  ist, bevor man gegebenenfalls auch seine Hausbank um ein Angebot bittet.  Folgende Punkte sollten nach Auskunft der ARAG Experten verglichen  werden: Wie hoch ist der effektive Jahreszins? Wie hoch ist der  Sollzins, den die Bank für den Kredit berechnet? Wie lang ist die  Laufzeit, bis der gesamte Kreditbetrag inklusive aller Zinsen  zurückgezahlt ist? Wie hoch sind die Gesamtkosten – also die Kosten für  Nettokreditbetrag und alle Zinsen? Besteht die Möglichkeit für  zwischenzeitliche Sondertilgungen und vorzeitige Kreditablösungen? Wenn  ja, zu welchen Konditionen?
Kostenfalle Restschuldversicherung
Eine  Restschuldversicherung ist nicht zwingend erforderlich. Vermittelt der  Kreditgeber den Eindruck, dass es nur mit einer Restschuldversicherung  einen Deal gibt, ist er unseriös. Die Restschuldversicherung springt  theoretisch ein, wenn der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist, die  Raten zu bezahlen. Allerdings warnen die ARAG Experten: In vielen Fällen  greift diese Versicherung gar nicht und macht den Kredit damit unnötig  teuer. Im Kreditangebot sollte dieser Posten zudem immer separat  aufgeführt werden und nicht in den monatlichen Raten enthalten sein.  Damit sind Kreditangebote besser vergleichbar.
Pfandhaus
Schnell,  relativ unbürokratisch und anonym gibt es Geld in Pfandhäusern. Bei  dieser Art des Kredits haftet man nur mit dem Pfand; das kann man  innerhalb einer bestimmten Frist wieder auslösen. Zusätzlich zum  geliehenen Betrag kann das Pfandhaus allerdings noch Zinsen in Höhe von  einem Prozent und gesetzlich festgelegte Gebühren verlangen. Nach  Verstreichen der Frist wird das Pfand verkauft oder versteigert – ein  Mehrerlös daraus geht dann selbstverständlich an den Pfandgeber. Wird  weniger erlöst, als für das Pfand beliehen wurde, bleibt das Pfandhaus  auf dem Verlust sitzen. Darum geben Pfandhäuser nie den tatsächlichen  vollen Wert des Gegenstandes heraus, erläutern ARAG Experten.
Foto: Pixabay