Das Einstiegsalter für den sogenannten Moped-Führerschein der Klasse AM sinkt künftig in ganz Deutschland von bislang 16 auf 15 Jahre. Ende Mai stimmte der Bundesrat einer Gesetzesänderung für eine bundeseinheitliche Regelung zu.
Bislang war es nur in elf  Bundesländern möglich, mit 15 Jahren schon den Mopedführerschein zu  erwerben. Die neue Gesetzesvorgabe, die demnächst in Kraft treten soll,  hat zum Ziel, insbesondere jungen Menschen in strukturschwachen Regionen  zu mehr Mobilität zu verhelfen.
2013 startete in den östlichen  Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen,  Sachsen-Anhalt und Thüringen ein Modellversuch, der es Jugendlichen  gestattete, den Führerschein AM schon mit 15 statt wie bisher mit 16 zu  erwerben. Diese Fahrerlaubnis betrifft Mokicks, Roller oder Mopeds, also  Krafträder mit einem Hubraum von höchstens 50 Kubikmetern, deren  Geschwindigkeit auf 45 km/h gedrosselt ist. Zuvor war auch dort  15-Jährigen lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung bis 25 km/h  zugänglich.
Die während der Testphase gemachten Erfahrungen  wurden als klar positiv bewertet. Kurz vor Auslaufen des Modellversuchs  im Jahr 2020 beschloss das Bundesverkehrsministerium, es den Ländern  freizustellen, ob sie Jugendlichen den früheren Einstieg in das Roller-  und Mopedfahren erlauben wollen. Der neuen Möglichkeit folgten daraufhin  elf Bundesländer – in den übrigen blieb es bei der bisherigen Regelung  mit dem AM-Führerschein ab 16.
Der regulative „Flickenteppich“  störte jedoch nicht nur Fachleute, sondern auch die Bundesregierung.  Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen waren Verstöße dagegen zu  leicht möglich. So konnte es sein, dass ein Jugendlicher, der in seinem  Bundesland ganz legal mit 15 auf einem Roller unterwegs war, schon  straffällig wurde, wenn er einen Freund im Nachbardorf besuchte, das  blöderweise in einem Bundesland lag, wo noch die alten Vorschriften zum  Moped-Führerschein galten. Denn in dem anderen als dem ausstellenden  Bundesland wurde dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis beurteilt, weil der  Fahrer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.
Deshalb  legte das Bundesverkehrsministerium einen Gesetzesentwurf mit einer  bundeseinheitlichen Lösung vor, dem der Bundesrat am 28. Mai 2021  zustimmte. Danach können Jugendliche nun künftig in allen Bundesländern  schon mit 15 einen Führerschein der Klasse AM erwerben und damit im  Inland überall herumfahren. Touren ins Ausland sind mit dem neuen  Führerschein mit der geänderten Schlüsselziffer 195 auch weiterhin erst  mit Vollendung des 16. Lebensjahres gestattet. Das neue Gesetz soll nun  „zeitnah“ in Kraft treten. 
Quelle: Goslar Institut