
Immer  wieder beschweren sich Verbraucher beim EVZ Deutschland, dass ihnen bei  Warenbestellungen oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen im  EU-Ausland aufgrund ihres Wohnortes günstige Preise oder andere Vorteile  verwehrt werden.
Ein Beispielfall: Ein italienischer Verbraucher  möchte bei einem deutschen Onlineshop Kleidung bestellen. Doch kaum  klickt er auf den gewünschten Artikel, wird er automatisch auf die  italienischsprachige Website des Unternehmens weitergeleitet, auf der  ein deutlich höherer Nettopreis für das Kleidungstück verlangt wird  (siehe auch: weitere Beispiele von ungerechtfertigtem Geoblocking).
Benachteiligungen  solcher Art hat die EU grundsätzlich verboten, lediglich einige wenige  Vertragstypen sind ausgenommen. Die Verordnung (EU) 2018/302 (sog.  „Geoblocking-Verordnung“) besagt, dass Verbrauchern beim Kauf von Waren  und Dienstleistungen im EU-Ausland die gleichen Konditionen gewährt  werden müssen, wie Einheimischen.
Online-Anmeldung zum BahnBonus Programm scheiterte am Wohnsitz im Ausland
Im  vergangenen Jahr beschwerte sich ein Verbraucher aus Belgien beim EVZ  Deutschland. Zwar konnte er Bahnfahrten über die Internetseite der  Deutschen Bahn AG buchen, aber aufgrund seines Wohnsitzes in Belgien  konnte er sich nicht online zum BahnBonus Programm anmelden, BahnBonus  Punkte sammeln und diese in Prämien einlösen. 
Im Rahmen der  Kooperation zwischen dem EVZ Deutschland und der Bundesnetzagentur, die  in Deutschland für die Durchsetzung der Geoblocking-Verordnung zuständig  ist, wurde die Deutsche Bahn AG auf diesen Missstand hingewiesen. Mit  Erfolg. 
Die Deutsche Bahn AG änderte das Anmeldeformular zum  BahnBonus Programm und ergänzte in der Rubrik Persönliche Daten des  Karteninhabers alle weiteren EU-Mitgliedstaaten. Seitdem haben alle  EU-Bürger die Möglichkeit am BahnBonus Programm teilzunehmen.
Zahlreiche Reisende aus ganz Europa werden vom BahnBonus Programm profitieren
„Das  ist ein großartiger Erfolg, vor allem wegen seiner Breitenwirkung! Hier  zeigt sich, wie wichtig die enge Kooperation des EVZ Deutschland mit  der Bundesnetzagentur ist. Verbraucher, die kein Deutsch sprechen, tun  sich eventuell schwer damit, die in Deutschland zuständige Behörde  ausfindig zu machen und über das angetroffene Problem zu informieren.  Hier bildet das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net)  eine zentrale Anlaufstelle mit wichtiger Brückenfunktion. Zahlreiche  Reisende in der EU werden nun Tickets für Fahrten quer durch Europa  buchen und gleichzeitig vom BahnBonus Programm profitieren können.  Gerade jetzt, wo die Frage der Nachhaltigkeit des Reisens an Bedeutung  gewinnt, ist die Öffnung des BahnBonus Programms umso erfreulicher.  Hinzu kommt, dass damit ein zusätzlicher Beitrag zum Europäischen Jahr  der Schiene 2021 geleistet werden konnte“, sagt Christophe Mitlehner, zuständiger Jurist für die Kontaktstelle für Dienstleistungen in der EU beim EVZ Deutschland.
Foto: © pexels.com 
Öffnung des BahnBonus Programms
... nun für alle Reisenden aus der EU
Veröffentlicht am {DATE:d.M.Y : DE} unter dieser Internetadresse: http://www.genussmaenner.de/index.php?aid=70883
